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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Markus Bauer (---.teleweb.at)
Datum: 10.03.03 14:25
Kurzfassung:
Gegenstand(Keyboard) verkauft,
Käufer hatt den Kaufpreis überwiesen,
Keyboard wurde von mir verschickt,
Transportschaden ist entstanden,
Die Sache habe ich der Schadensstelle der Post übergeben,
dies dauert einige Zeit sagte man mir,
habe sachgemäss verpackt und verschickt,
Zeugen für den unversehten Zustand des Gerätes vor Übergabe bei der Post vorhanden!
Der Käufer will jetzt aber den von ihm gezahlten Betrag zurück haben!
Habe heute einen Brief von seinem Rechtsanwalt bekommen!
Wie verhalte ich mich?
Wert um den es geht: 615 Euro
Käufer lebt in Hamburg(D) ich in Wien(Ö)
Für Tips und Infos wo ich mich hinwenden kann wäre ich sehr dankbar!
Kennt jemand einen Rechtsanwalt, dessen Honorar sich nach dem Steitwert richtet???
Habe zwar Rechtschutz(Konsumentenpaket), dies ist aber meines Wissens nach erst nach 3 Monaten gültig!
Danke das sie sich die Zeit genommen haben mein Posting zu lesen!
mfg
Markus Bauer
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Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum: 13.03.03 16:59
Zunächst: das Anwaltshonorar richtet sich im Regelfall nach dem Streitwert.
Wenn Versendung vereinbart wurde, haben Sie meines Erachtens mit Übergabe einer mangelfreien Ware an den Versender, hier die Post ihre Verkäuferpflichten erfüllt. Die Beschädigung fällt in das Risiko des Käufers. Ich rate, nicht zu zahlen. Außerdem spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, daß der deutsche Käufer den Prozeßweg nach Österreich scheut.
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