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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: markus (---.kfunigraz.ac.at)
Datum: 12.03.03 08:45
Betreffend die Berechnung der Unterhaltszahlung für die geschiedene Gattin habe ich von einem Rechtsanwalt die Auskunft erhalten, dass es u.a. einen sogenannten "Billigkeitsunterhalt" bei einer einvernehmlichen Scheidung und gleichem Verschulden der Eheleute geben soll.
Bei diesem werden von der gemeinsamen Bemessungsgrundlage 25 % minus 7-8 % (für 2 Kinder) gerechnet.
Ist diese Berechnung noch aktuell, denn überall ist von den 40 % (abzügl. die Kinder) für die Gattin zu lesen???
Vielen Dank für jede rasche Antwort!!!
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