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 Namensrecht
Autor: Ursula (---.13.15.vie.surfer.at)
Datum:   08.11.11 08:17


Mein Mann ist Amerikaner und ich bin Österreicherin. Wir wollen unserem Kind, wie das in Amerika üblich ist einen Mittelnamen geben.

Vom Personenstandsverzeichniss und anderen Quellen, scheint es dass es im Österreichischen System keine Mittelnamen, sondern nur mehrfache Vornamen gibt.

Die Regelungen für Vornamen sind ja laut Personenstandsverzeichnis "frei", aber in Wahrheit sehr beschränkt.

Wir wollen unserem Sohn einen Vornamen geben, der in Österreich sehr üblich ist und dem Gesetz ensprechend sein Geschlecht reflektiert, aber als Mittelnamen meinen Nachnamen nehmen, da das Kind den Nachnamen meines Mannes tragen wird.
Da unsere beiden Nachnamen zu lang sind, haben wir uns gegen einen Doppelnamen für unser Kind entschieden.

Da eine derartige Namensgebung nach Amerikanischem Recht kein Problem wäre, bin ich mir sicher, dass die österreichischen Behörden Probleme machen werden.

Wie kann ich das anfechten? Könnte ich mit der Tatsache argumentieren, dass das Kind Amerikanischer und Österreichischer Staatsbürger sein wird und demnach beide Namensrechte berücksichtigt werden müssen?
Sollte ich mir einen Anwalt in Österreich besorgen, um ich vor dem Standesamt zu vertreten?

Vielen lieben Dank schon im Vorraus für jede hilfreiche Antwort!

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