|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Leonie Reschreiter (---.salzburg-online.at)
Datum: 10.03.03 13:36
Fragestellung:
Eine Bank - als neue Mieterin eines direkt an ein in unserem Eigentum befindlichen Altstadthauses angrenzeden Objektes - plant die Auftsellung eines Bankomaten. Dieser soll sich in einem Abstand von höchsten 1,5 m zu unserer Haustüre direkt in unserem Eingangs- bzw. Ausgangsbereich befinden. Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Vorgaben, die die Bank einhalten muß? Oder müssen wir im Gegensatz dazu, wenn wir auf die Straße treten, einen "Diskretionsabstand" einhalten?
Vielen Dank für etwaige Tipps!
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|