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 Frau schlägt Mann
Autor: Rudolf Gotsmi (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   10.01.03 09:44

Sehr gehrte Damen und Herrn,
Ich möchte hier einen Fall zur Diskussion bringen, bei dem es darum geht, dass eine Frau Ihren Mann schlägt bzw. psychisch terrorisiert.
Und zwar geht es um folgende Ereignisse:

Die Frau ist gewalttätig gegenüber ihren Mann
Beispiel:
Sie attackiert Ihn ohne schwerwiegendem Grund.
Er wehrt ihre Attacken ab - jedoch OHNE Sie zu verletzen.
Sie verschwindet in ins Schlafzimmer oder ins Bad, sperrt sich ein und ruft die Gendarmerie. Die Gendarmerie kommt.
Die Frau gibt an, von Ihrem Mann misshandelt worden zu sein.
Die Gendarmerie kann nichts feststellen, und klärt die Frau über die Möglichkeit einer Anzeige auf.
Einige Tage später fährt die Frau ins Krankenhaus, gibt an von ihrem Mann geschlagen worden zu sein. Ein Diagnose über die Verletzung wird erstellt.
Die Frau erstattet Anzeige gegen Ihren Ehemann.
ca. 40 (!) Anzeigen werden aufgenommen (teils mit Foto von angeblichen Verletzungen von Ihrem Ehemann),
Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.
Jedoch gibt es keine Zeugen, dass der Mann tatsächlich zugeschlagen hat (im Gegenteil - die Frau hatte ja Ihren Mann attackiert)
Auch der Sohn gibt an, dass seine Mutter aggressiv ist, und konnte viele Beispiel aufzeigen, dass der Vater ein besinnlicher Typ ist.
Der Mann wird jedoch verurteilt, da er nicht das Gegenteil beweisen kann.
Ich Frage mich:
Ist diese Vorgangsweise korrekt ?

Dieser Mann ist UNSCHULDIG.
Wie kann man ihm HELFEN ????

Besten Dank für Ihre Info
RG

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 Re: Frau schlägt Mann
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   08.03.03 13:52

Der Mann hatte nicht das Gegenteil zu beweisen. Die Beweispflicht lag beim Staatsanwalt. Offenbar folgte das Gericht dem Strafantrag. Eine Verurteilung kann angefochten werden. Die Entscheidung liegt dann beim übergeordneten Gericht. Dort wird möglicherweise das Beweisverfahren wiederholt.
Ich kann nicht beurteilen, ob die Frist für ein Rechtsmittel noch offen ist.
Wenn die Verurteilung rechtskräftig ist, dann ist dieser Mann nicht unschuldig. So ist das in einem Rechtsstaat.
Vielleicht hätte er schon zu einem früheren Zeitpunkt Verleumdungsanzeige erstatten sollen. Säumnisse in diesen Belangen rächen sich nachträglich.

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