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 Erbrechtsfrage
Autor: Gabi (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   06.03.03 02:44

guten Tag...
Ich hätte eine dringende Frage in Sachen Erbrecht.
1971 erbten ich und meine beiden Schwestern je 1/8 unseres Hauses von meiner verstorbenen Mutter...5/8 blieben Eigentum meines Vaters.
1996 verstarb mein Vater ,und machte eine meiner Schwestern zur Universalerbin. Sie bezahlte uns (der anderen Schwester und mir )den gesetzlichen Pflichtteil aus .....aber das Achtel von Mutter hatten wir ja noch. Soweit so Gut .
Nun wohnt meine Schwester seit 3 Jahren in dem Haus...sie hat meiner anderen Schwester den Anteil abgekauft ...und besitzt somit 7/8.
Ich werde immer vertröstet, wenn ich das Thema "Geld" zur Sprache bringe....ich bräuchte dringend das Geld aber kann anscheinend mit meinem Erbe nichts anfangen...
Sie sagt zb. " du wirst es schon mal bekommen...du weisst ja nicht ,wie teuer alles ist...das Dach muss repariert werden etc. blabla "
Nun sagte ich ihr gestern ,das ich eigentlich 1/8 der zu erwartenden Mieteinnahmen (im fiktiven Falle einer Vermietung) von ihr verlangen könnte....wobei 100€ durchaus realistisch sind.
Sie ging total "in die Luft" und sagte ,sie habe sich erkundigt und ich hätte gar keine Rechte oder Ansprüche.Aber ich meine ,dass ich ihr meine Erbe nicht gratis und unbefristet "borgen" muss.
Frage : wie kann ich sie zur Auszahlung bewegen, ohne dass die ganze Sache "unschön" vor Gericht endet ?
Ich wäre für eine rasche Beantwortung meiner Frage sehr dankbar.

mit freundlichen Grüssen
Gabi M.

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 Re: Erbrechtsfrage
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   08.03.03 13:35

Sagen Sie doch einfach Ihrer Schwester, sie werden als Miteigentümerin bei Gericht Teilungsklage einbringen. Dieses Recht steht jedem Miteigentümer zu.
Das den Teilungsprozeß abschließende Teilungsurteil wird dadurch in Exekution gesetzt, daß Grund und Haus verkauft werden und Sie erhalten aus dem Erlös 1/8, immerhin.
Bevor Ihre Schwester ihren Wohnsitz verliert, wird Sie wohl zu einer Regelung mit Ihnen bereit sein.
Richtig ist allerdings, daß Sie als Miteigentümerin verhältnismäßig zu den Kosten des Hauses beizutragen haben.

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 Re: Erbrechtsfrage
Autor: Gabi (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   10.03.03 01:51

herzlichen Dank für die rasche Auskunft :-)

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