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 Schulphobie wurde erzwungen untersucht
Autor: Rene K. (---.cust.tele2.at)
Datum:   01.05.11 00:02

Hallo!

Die Situation sieht folgendermaßen aus:

Ich wurde in der Hauptschule von Anfang an gemobbt.
Ab Anfang der 4. Klasse habe ich die Schule verweigert weil es schon zu großen psychischen Schwierigkeiten gekommen ist.
Der Landesschulrat hat ca. nach 4 Monaten das Jugendamt eingeschaltet und es wurde mit rechtlichen Konsequenzen "gedroht".
Ich musste mich schlussendlich untersuchen lassen da ich schlichtweg keine andere Wahl hatte.
Ein Schulwechsel wurde von meiner umschwärmten und meiner verweigerten Schule ausgeschlagen.

Ich musste schlussendlich in eine Neuropsychiatrie.
Zuerst ambulant, also Tagesklinik, nach 2 Wochen aber stationär mit Ausgangsfreiheit an Wochenenden. Warum plötzlich stationär?
Ganz einfach: Weil es die Hölle war und ich auch die Psychiatrie verweigert habe.

Es waren ca. 4 Monate in der Neuropsychiatrie und das waren 4 Monate zu viel.
Nach den 4 Monaten war ich psychisch noch mehr am Boden.

Was in der Neuropsychiatrie alles vorgefallen ist:
Ich musste das leiden anderer ansehen.
Mit geistig behinderten zusammenleben. (was sich vielleicht sehr abwertend liest, ich aber nicht so meine)
Mädchen zusehen wie sie auf 26kg runter wollen und mir lernten wie man eine Tablette vor den Ärzten im Mund verstecken kann.
Jugendliche die sich exzessiv und sehr tief ritzten.
Mir wurde auch zB. gedroht am Wochenende nichtmehr nach Hause zu dürfen wenn ich nicht kooperativ bin.
Ich wurde gezwungen in meine alte Schule zu gehen da sonst das letzte genannte (Wochenendausgang) ausbleiben würde.

Ich könnte die Liste weiterführen, hab aber wohl schon zu viel Mitleid reingestopft.

Alleine schon der Grundsatz, einen 13 jährigen Burschen, der einfach nur die Schule wechseln wollte eine Krankheit aufzuzwingen und krankhaft mit Psychologen danach zu suchen, einzusperren bzw. gleichzustellen (es waren Gitter vor den Fenstern) mit Geistig-Behinderten, Mädchen mit Ess-Brechsucht,etc.
finde ich einfach heute, mit meinen 18 Jahren eine unglaubliche Frechheit und es hat mich in meiner Art wie ich heute bin stark geprägt.

Mir ging es nach der Neuropsychiatrie noch schlechter als zuvor und ich konnte keinen einzigen positiven Gedanken daraus ziehen.


Lange Rede, kurzer Sinn:
Kann ich gegen diese Psychiatrie klagen? Kann ich überhaupt da etwas juristisches daraus ziehen?


Mit freundlichen Grüßen,
Rene K.

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 Re: Schulphobie wurde erzwungen untersucht
Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   12.05.11 18:26

Sehr geehrter Herr K.!

Ob Sie gegen gegen Ihre behandelnden Ärte vorgehen können wird im Wesentlichen davon abhängen, ob diesen nachgewiesen werden kann, dass Sie nicht lege artis, also entsprechend der ärztlichen Kunst, behandelt wurden.

Sollte dieser Beweis mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens gelingen, haben Sie reelle Chancen, allfällige Schadenersatzansprüche gegen die behandelnden Ärzte bzw. den Rechtsträger jener Einrichtung geltend zu machen, in welchem Sie behandelt wurden.

Ich empfehle Ihnen zur näheren Abklärung Ihrer Erfolgsaussichten eine persönliche Beratung bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen.

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