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 Zurückzahlung sämtl. Kosten?
Autor: Höller (---.net.uta.at)
Datum:   20.01.03 07:25

Guten Tag.

Meine Freundin und ich haben folgendes Problem.Ihr Ex-Freund hat, nachdem er erfaheren hat, dass sie mit ihm Schluss macht, ihr sofort den Haustürschlüssel wegegnommen und auch den Schlüssel für ihr Auto, welches sie von seinem Vater ( Ex Freund Vater) in Raten abgezahlt hat (4 Monate lang).
Bis meine Freundin wieder in die ehemalige gemeinsame Wohnung gehen konnte um sich zumindest einmal ein frisches Gewand zu holen verging mindestens eine Woche.Bis dahin war es nicht möglich ihren Ex-Freund telefonisch zu erreichen. Eine Woche später wurden ihr Müllsäcke, gefüllt mit ihrem Gewand vor die Türe gestellt, damit sie abgeholt werden können. Ein Monat später bekam sie erst die ganzen Dokumente, wie Geburtsurkunde, Reisepass,... Ihr Ex-Freund war während dieser Zeit wieder nicht erreichbar und wenn doch, dann hieß es "ich habe jetzt keine Zeit"!!
Nun kam vor ein paar Tagen ein Anruf seines Anwaltes, welcher meiner Freundin mitteilte, dass ihr Ex-Freund die halbe Miete, Stromkosten, Fernsehkosten,... von den zwei Jahren wo sie zusammengelebt haben Rückerstattet haben möchte!!! Das sind immerhin lt. Aufstellung des Anwaltes ca.3400€. Während den zwei Jahren machte meine Freundin den Haushalt, ging einkaufen,...
Bezüglich wie es dazu gekommen ist, dass sie zusammenziehen - Die beiden kannten sich eine Zeit und dann fing er an zu erwähnen wie es wäre, wenn sie bei ihm einzieht - denn, wortwörtlich-"es ist ja egal wie viele Personen in diesem Haushalt wohnen, die Miete muss ich ja sowieso zahlen"!! Aussage von ihrem Ex-Freund!!
Nun würde ich gerne wissen ob es überhaupt möglich ist, dieses Geld bezüglich Miete,... einzufordern!?

Mfg Höller

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 Re: Zurückzahlung sämtl. Kosten?
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   01.03.03 12:18

Eine Lebensgemeinschaft ist bereicherungsrechtlich abzuwickeln.
Wenn der Ex summiert, kann auch Ihre Freundin die von ihr erbrachten Leistungen zusammenstellen und bewerten. Der sich daraus ergebende Betrag kann der Forderung des Ex entgegengestellt werden.
Zur Miete:
Wenn er das unentgeltliche Mitwohnen zugesagt hat, kann er nachträglich von dieser Vereinbarung nicht einseitig abweichen.

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