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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: manfred (---.htm-sports.com)
Datum: 22.01.03 03:24
Hallo!
Ich hab da eine komplizierte Frage...
und zwar:
Es gibt vor unserer Firma einen Parkplatz (der sich auch auf Firmengelände befindet). Dort werden aber immer wieder Autos aufgebrochen und Radios etc. gestohlen.
Muß dafür die Firma haften? Irgendeine Verzichtserklährung im Schadensfall oder dergleichen habe ich nicht unterschrieben.
mfg
EHMANN Manfred
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Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum: 01.03.03 12:04
Der Arbeitgeber müßte dafür haften, wenn er die Autos in Verwahrung genommen hätte. Ein Verwahrvertrag liegt aber bei Parkplätzen in den wenigsten Fällen vor. Es dürfte sich gegenständlich um einen Mietvertrag handeln. Dann schuldet der Vermieter nur die Zurverfügungstellung der Fläche, aber keine Beaufsichtigung.
Noch geringer fällt der Schutz aus, wenn die Fläche bloß aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt wird, also der einzelne Arbeitnehmer gar keinen Anspruch auf diese Fläche hätte.
Ich rate, sofort Anzeige erstatten und hoffen, daß der Täter ausfindig gemacht wird. Dem Strafverfahren kann man sich dann als Geschädigter anschließen (Privatbeteiligung).
Ein Weg könnte beschritten werden: der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsvertrages zur Fürsorge auch gegenüber dem Eigentum des Arbeitnehmers verpflichtet. Wenn wiederholt Diebstähle passieren, könnte man dem Arbeitgeber Pflichtverletzung in die Richtung vorwerfen, daß er die nötigen Absicherungen, die ihm zumutbar sind, nicht getroffen hat. Ein steiniger Weg!
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