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Autor: Bianca (---.14.vie.surfer.at)
Datum: 14.12.10 12:06
Hallo,
heute Früh stand das Bezirksgericht aus heiterem Himmel vor der Tür meiner Freundin, um Ihr eine Vorladung zu übergeben. Es handelt sich um die Pflegschaft, betroffene Person ist meine Freundin. Sie konnte nicht gleich mit den beiden Herren mitgehen, da sie allein mit einem kranken Kind zu Hause war. Dienstag Vormittag soll sie vor Gericht vorsprechen, um sich zu der Anklage zu äussern.
Meine Fragen:
1. ist es normal, daß das Bezirksgericht Briefe ins Haus bringt und nicht per RSB schickt???
2. ist die betroffene Person, die Person um deren Pflegschaft es sich handelt oder kann es sich um die Pflegschaft ihrer Kinder handeln?
3. kann jemand einfach so zu Gericht gehen und jemanden anklagen, ohne Beweise zu haben?
Ich finde es eigenartig, daß das Bezirksgericht gleich 2 Herren geschickt hat, nur um eine Einladung zu übergeben.
Was hat sie zu erwarten?
Vielen Dank
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