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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Wolfgang S. (---.utaonline.at)
Datum: 22.11.10 12:58
Sehr geehrte Damen und Herren!
Problemstellung:
In einem Mehrfamilienhaus ( mit 5 Tops ) ist eine Dachwohnung seit Jahren an eine Familie vermietet die ca. 4x im Jahr für jeweils eine Woche Ihre Ferien in dieser Wohnung verbringt. Nun möchte ich diese Wohnung gerne verkaufen. Es existiert zwischen dem "Mieter" und mir kein schriftlicher Mietervertrag. Die "Mieter" sind auch NICHT an dieser Adresse gemeldet ( sind aus Deutschland .) Wie und wann kann ich das "Mietverhältnis" auflösen (Kündigungsfrist), oder wird durch den Verkauf der Dachwohnung der "Vertrag" ausser Kraft gesetzt, und der neue Eigentümer muss die Mieter NICHT übernehmen ???
Vielen Dank im Voraus !!
Mit freundlichen Grüßen
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Autor: RA. Mag. Herbert Leitner, 1050 (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 02.12.10 11:28
Sehr geehrter Herr Wolfgang!
Grundsätzlich werden bestehende Bestandverträge durch den Wechsel des Eigentümers nicht berührt.
Von dieser Faustregel gibt es allerdings einige Ausnahmen, wobei ohne Kenntnis der exakten Vereinbarung mit den Mietern eine seriöse Beurteilung der Rechtslage nicht möglich ist.
Ich empfehle Ihnen daher, sich noch vor Unterfertigung des Kaufvertrages an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden, um allfällige Ungereimtheiten bereits im Vorfeld abklären zu können.
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