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 Erbschaft
Autor: enkerl (---.dienste.wien.at)
Datum:   02.11.10 15:40

Hallo,

bräuchte eine Auskunft bezüglich einer Erbschaft.
Wie kann man jemanden der hoch verschuldet ist und viele Gläuber hat etwas vererben ohne das die Gläubiger darauf Zugriff haben?

Mein Onkel ist alleinstehend und kinderlos und hat einen Sachwalter aber eben auch ein schönes Vermögen.Sein Bruder und dessen Frau leben vom Existenzminimum. Nun möchte er dass sein Bruder und dessen Frau, im Falle seines Todes, aus seinem Vermögen heraus finanziell unterstützt werden. Er will aber auf keinen Fall dass sein schwer verdientes Geld an diese Gläubiger geht.
Nun meine Frage.
Gibt es eine Möglichkeit dies auf irgendeine Weise zu verhindern??

Herzlichen Dank für Ihr/Euer bemühen

liebe Grüße
enkerl

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 Re: Erbschaft
Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   03.11.10 10:40

Sie erwarten sich hoffentlich nicht allen Ernstes eine Antwort auf eine solche Anfrage.

(Auf die §§ 156 ff StGB sei verwiesen.)

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 Re: Erbschaft
Autor: enkerl (---.dienste.wien.at)
Datum:   03.11.10 14:07

Danke für die Antwort auch wenn mir damit nicht ganz geholfen ist.

Vielleicht habe ich auch meine Frage etwas falsch gestellt.
Da er alleinstehend und knderlos ist steht seinem Bruder ja ein Pflichtteil zu, würde er diesen bekommen, ginge dieser eins zu eins an die Gläubiger über. Um den Pflichteil kommt man aber ja wahrscheinlich nicht herum und deswegen hat er nach einer anderen Möglichkeit gesucht. Wenn es eine Möglichkeit gäbe würde er ihm gar nichts vererben.

Lg

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 Re: Erbschaft
Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   04.11.10 17:01

Nachdem Sie anklingen haben lassen, dass Ihr Onkel vermögend ist und er sich somit eine professionelle Rechtsberatung leisten können sollte, darf ich Ihm empfehlen, sich vertrauensvoll an den Rechtsanwalt seiner Wahl zu helfen, der ihm bestimmt gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.

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 Re: Erbschaft
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   04.11.10 23:56

Das Vermögen durch Anwaltshonorare zu schmälern stellt auch eine anfechtungssichere Möglichkeit der Pflichtteilsminderung dar (Zurechnungsfähigkeit des Erblassers natürlich vorausgesetzt).

SCNR ;-)

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 Re: Erbschaft
Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   08.11.10 20:32

:P

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 Re: Erbschaft
Autor: enkerl (---.dienste.wien.at)
Datum:   09.11.10 10:53

Danke für die Antworten. Die Sache wurde bereits geklärt indem mein Onkel ein Testament verfasst in dem er seinen Bruder enterbt ( auch vom Pflichtteil) da er ihn erstens zu Lebzeiten schon sehr unterstützt hat und zweitens er genug Enterbungsgründe anführen kann. So sollte das funktionieren.

Mein Onkel hat einen Sachwalter und müsste diesen bemühen wenn er zum Anwalt ginge und das wollte er sich ersparen.

Lg

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 Re: Erbschaft
Autor: RA Mag. Herbert Leitner (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum:   09.11.10 22:13

Sehr geehrte Frau Spelitz!

Eine rechtswirksame Enterbung durchzuführen ist selbst bei voll geschäftsfähigen Personen keine leichte Übung. Umso komplizierter stellt sich ein derartiges Unterfangen jedoch bei einer zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung besachwalteten Person dar.

Ich kann Ihnen nur dringend anraten, das nunmehr erstellte Testament von einem kompetenten Rechtsanwalt oder Notar auf seine Stichhaltigkeit überprüfen zu lassen, widrigenfalls Sie nach dem Ableben Ihres Onkels womöglich eine unliebsame Überraschung erleben könnten.

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