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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: david (93.83.226.---)
Datum: 21.10.10 10:19
Hallo liebes Forum!
Ich habe meinen PKW vor zwei monaten einer Freihen Werkstatt angetraut um meine Kupplung zu reparieren. Nach dem einbau einer neuen Kupplung rutschte sie noch immer. Das hat sich dann noch weitere 3 mal wiederhold. Ich habe also in den letzten 2 monaten 4 Kupplungen verbaut bekommen von der gleichen Werkstatt.
Nach der vierten wurde mir gesagt das man eine kupplung für 1000km einfahren muss und das sie dann erst zum rutschen aufhört. Ich habe das geglaubt doch nun sind 2000km vergangen und sie rutscht noch immer. HAb mich erkundigt und es war eine falschaussage der Werkstatt. Kupplungen müssen direkt nach deim einbau tip top funktionieren. Ich würde jetzt gerne werkstatt wechseln denn das kanns nicht sein das die das nicht hinbekommen. Kann ich die werkstatt irgendwie zwingen das sie die kosten der neuen werkstatt übernehmen? Denn ich hab sie ja für eine in dem fall nicht erbrachte leistung bezahlt?
Bitte um antwort!
lg david
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Autor: Mag. Leitner, 1050 Wien (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 28.10.10 19:20
Sehr geehrter Herr David!
Basierend auf Ihrer Schilderung des Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass hier ein klassischer Gewährleistungsfall vorliegt.
Nachdem Sie Ihrer bisherigen Werkstatt bereits mehrmals die Möglichkeit zur Verbesserung des vorliegenden Mangels gegeben haben, dies jedoch nicht den gewünschten Erfolg brachte, haben Sie die Möglichkeit, die Kupplung ein weiteres Mal bei einer neuen Werkstatt reparieren zu lassen und die Kosten hiefür Ihrer bisherigen Werkstatt in Rechnung zu stellen.
Wichtig ist allerdings, dass Sie zuvor alle erforderlichen Beweise sichern, um im Falle eines erforderlichen Verfahrens gerüstet zu sein.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gern unter sekretariat@anwalt-in-wien.at zur Verfügung.
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