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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Barbara Jantscher (---.kfunigraz.ac.at)
Datum: 17.02.03 07:28
Hallo!
Bitte, bitte rasch antworten!
Kann man die Schenkung eines Grundstückes rückgängig machen?
Kurze Erklärung zu meiner Frage:
Ich habe 1995 für unseren Hausbau von meiner Mutter ein Grundstück geschenkt bekommen.
Im Grundbuch ist mein Noch-Ehemann zur Hälfte auch als Miteigentümer
eingetragen.
Da eine Scheidung unserer Ehe unumgänglich ist und ich ihn ausbezahlen soll, stellt sich für mich nun die Frage, ob sich eventuell der Auszahlungsbetrag verringern könnte, indem nur noch der Wert des Hauses zur Berechnung übrigbleibt?
Vorraussetzung für die Schenkung meiner Mutter war damals eine intakte Familie bzw. die Pflegevorsorge für sie (wohnt gleich gegenüber) durch mich und meinen Gatten!
Vielen Dank für jeden Hinweis!!! Barbara
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum: 01.03.03 11:32
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, eine Schenkung zu widerrufen. Die Voraussetzungen für einen Schenkungswiderruf sind aber eng gefaßt. Möglich wäre z.B. Widerruf wegen groben Undankes. Bevor aber fundiert Auskunft gegeben werden kann, muß in den Schenkungsvertrag Einsicht genommen werden. Sehr oft werden nämlich die gesetzlich vorgesehenen Widerrufsgründe ausgeschlossen. Von Bedeutung ist auch, ob die von Ihnen genannte Schenkungsvoraussetzung im Vertrag zur Bedingung erhoben wurde, ich fürchte nicht. Jeder Vertrag kann im übrigen einvernehmlich aufgehoben werden. Dies erfordert aber das Einverständnis der Vertragspartner. Dem Text ist nicht widerspruchsfrei zu entnehmen, ob auch Ihr Noch-Mann Vertragspartner war. Zu denken wäre daran, den Sie betreffenden Teil des Schenkungsvertrages einvernehmlich zu lösen. Jede Immobilientransaktion löst aber Gebühren und Steuern aus!
Ich fürchte, Ihr Problem läßt sich via Internet nicht bewältigen. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch!
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