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Autor: Felicitas (---.117.69.19.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 27.10.10 13:25
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer WG, die seit Jahren durch einen Hauptmieter an die jeweiligen Untermieter vermietet wird. Meine Rolle ist sowohl die Hauptmieterin dieser Wohnung, als auch die Vermieterin für die anderen Mieter.
Jetzt hatte ich einen Mitbewohner, der rechtlich 5 Monate in der Wohnung wohnte, jedoch nachgewiesenermaßen diese nur 3,5 Monate wirklich bewohnt hat (verspäteter Einzug, frühzeitige Schlüsselrückgabe). Das Mietverhältnis wurde mit einer einvernehmlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet.
1. Verrechnung Miete mit Kaution
Es fand die Einigung statt, dass - wenn der Mieter vorzeitig den Schlüssel übergibt - die letzte Miete mit der Kaution verrechnet wird. Nachweis: E-Mailverkehr
Ein Mietvertrag wurde geschlossen, in dem auch die Kautionshöhe inkl. der möglicherweise notwendigen Verwendung angeführt war. Nun hat der Mieter einige Mängel und Schäden hinterlassen, die über das normale Maß der Abnutzung hinausgehen und die ich ihm in Rechnung gestellt habe:
2.Mängel
a. Der Mieter hat nachweislich (Fotos) die Wand mit lauter Fahrern übersät, weshalb ich einen Maler kommen ließ, der mir einen Kostenvoranschlag ausstellte. Vorher-Nachher-Bilder zeigen, dass die Wand viele dunkle Streifen hat. Ich habe 75% des Kostenvoranschlags verrechnet, da das Zimmer auch bei Einzug nicht frisch gestrichen war.
b. Das Zimmer wurde als teilmöbiliert vermietet. Der Mieter hat den Schrank des Wohnungseigentümers mit mehreren (Wasser-?) Flecken an einer Stelle beschädigt, dass ich auch hier einen Tischler zur Begutachtung da hatte. Der Schrank muss auf voller Länge auf dieser einen Ebene geschliffen und neu gemacht werden. Den Betrag des Kostenvoranschlags habe ich dem Mieter ebenso in Rechnung gestellt. Vorher-Nachher-Bilder zeigen den Unterschied der nun vorhandenen hellen Flecken am Möbel. Da es kein neuer Schrank ist, habe ich auch hier 75 % verrechnet.
c. Seit ca. 3 Jahren ist ein neuer Laminat verlegt worden. Dieser war bei Auszug nur in seinem Zimmer mit dicken schwarzen Fahrern überzogen worden. Bevor ich den Laminat verrechne, habe ich die Leistung einer Reinigungskraft in Anspruch genommen und ihm dies zu 100% in Rechnung gestellt.
d. Kleinigkeiten
d.1.Darunter fällen Leuchtmittel, die sich zum Zeitpunkt des Einzugs in einwandfreiem Zustand befanden. Der Mieter hat bei Auszug diese entfernt und mitgenommen.
d.2.Verschimmelter Duschvorhang
Laut Putzplan sollte der Duschvorhang gereinigt werden. Von 3x Putzen wurde jedoch nur 1x geputzt, so dass ich den verschimmelten Duschvorhang nach Auszug entsorgt und den neuen Vorhang anteilig verrechnet habe.
Nun meine Frage(n):
Da die Kaution mit der letzten Miete verrechnet wurde, reicht der noch verbleibende Restbetrag nicht aus, um die entstandenen Schäden zu beheben. Aus diesem Grund habe ich dem Mieter diese in Rechnung gestellt. Die Mängel sind als so gravierend zu sehen, dass sie über die normale Abnutzung des Mietobjekts hinausgehen, was auch die Fotos beweisen.
1. Ist es rechtmäßig, dass ich die Kaution demnach einbehalte und sogar noch eine Rechnung an den Mieter stelle, da der Betrag zur Behebung der Schäden höher sind.
2. Was von den angegebenen Schäden kann ich sicher, gar nicht oder nur schwierig verrechnen? Ist etwas an den prozentualen Anteilen etwas auszusetzen? (Ich weiß, dass der Mieter wenig Geld hat, weshalb ich ihm einfach entgegen kommen wollte. Verzichten möchte ich jedoch nicht darauf, da ich selbst beim Auszug für die Mängel gerade stehen muss).
3. Gibt es eine öffentliche Stelle, die mir als Vermieter in dieser Situation hilft?
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für hilfreiche Kommentare zu meinem Posting. Vielen Dank!
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Autor: Mag. Leitner, 1050 Wien (---.work.xdsl-line.inode.at)
Datum: 28.10.10 19:27
Sehr geehrte Frau Felicitas!
Ihre Anfrage geht leider eindeutig über das in diesem Forum übliche Ausmaß kleiner Anfragen hinaus.
Sollten Sie bereit sein, sich Information etwas kosten zu lassen, so stehe ich Ihnen aber gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Meine Kontaktdaten finden sie auf meiner Website http://www.anwalt-in-wien.at
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