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 Einzugsermächtigung Telekom
Autor: Johann Voelkerer (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   16.01.03 01:52

1., ist die einhebung einer gebühr (2,17 €)für die verweigerung einer einzugsermächtigung rechtlich gedeckt?
2., besteht die möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen?

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 Re: Einzugsermächtigung Telekom
Autor: Priesner Ralf (---.salzburg-online.at)
Datum:   06.02.03 21:00

Auch einer der die RECHNUNG genau angeschaut hat----- mir ebenfalls
aufgefallen. Wenn man DORT anruft und das aufdecken möchte so wie ich ------- mit der ERKENNTNISS das es doch dem Kunden so schwer wie nur irgent Möglich gemacht werden sollte -------das RECHT auf selbstbestimmung und nicht die RECHTE bei der TELECOM haustüre abgiebt wird ganz einfach DOPPELT BESTRAFT ------wegen nichtmachens eines ABBUCHUNGSAUFTRAGES


DANN WIRD DAS GESPRÄCH VON SEITENS DER TELECOM ___ ..................................................... einfach getrennt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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 Re: Einzugsermächtigung Telekom
Autor: Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   01.03.03 12:24

Angesprochen ist der Barzahlungsaufschlag. Diese Frage ist bereits entschieden. Er ist zulässig.

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