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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Jochen (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 09.01.03 09:35
Guten Tag,
angenommen, ich beabsichtige in Österreich Pornographische Bilder über das Internet zu verkaufen. Lediglich "normale" Pornographie, also keine gewaltverherrlichende, keine Kinderpornographie, oder SM-Pornographie. Nur "normaler" Sexualakt halt.
Meine Fragen :
( 1 ) Mache ich mich in Österreich nach § 1 oder § 2 Pornographiegesetz oder sonstwelchen Tatbeständen strafbar, wenn ich die pornographischen Bilder / Fotos ungeschützt auf meiner homepage "www........at " öffentlich zum Abruf zur Verfügung stelle ? Oder muss ich immer eine Zugangskontrolle anbringen (Adult-Verification-System), damit Jugendliche auf keinen Fall an die Inhalte herankommen ?
( 2 ) Ist ein Online-Pornoangebot schoin deshalb gem. § 1 PornG unzüchtig, weil Jugendliche davon kenntnis nehmen könnten ?
( 3 ) Was versteht § 2 PornG unter anstößigen Inhalten ? ist das jede Art der Pornographie ?
Gibt es Urteile zu diesem Thema im Internet ?
Mich interessiert nur die Rechtslage in Östereich. Die in deutschland ist mir bekannt.
Freue mich auf Antworten und bedanke mich im voraus.
Gruss,
Jochen
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