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 Ehescheidung, wohnrecht
Autor: larissa (---.kob.cm.kabsi.at)
Datum:   07.12.02 17:27

Hallo,

bitte um eine Auskunft:
Mein Mann möchte sich scheiden lassen, da er eine Freundin hatte und mit ihr "erst erkannt hat, wie schön das Leben sein kann". Wir haben 2 Kinder (4 und 5 Jahre alt), und wohnen in einer Wohnung im Haus seiner Eltern. Allerdings war dies vorher nur ein grosser Raum (160 qm), wir haben es mit unserem gemeinsamen Geld zu einer Wohnung gemacht. (Wände, Türen, etc...). Leider haben es meine Schwiegereltern verpasst, das Haus auf uns zu überschreiben, sie wollten es erst tun, wenn alle Schulden abbezahlt sind. Nun ist mein Mann aus dieser Wohnung ausgezogen, einen Stock höher zu seinen Eltern. Auf unserer Wohnung sind noch Schulden, ich werde in der Wohnung mit den Kindern bleiben. Würde ich ausziehen, könnte ich mangels Kinderbetreuung nicht mehr meinen Beruf ausüben. Ich arbeite allerdings nur 20 Stunden die Woche, um mich sonst um die Kinder kümmern zu können. Mein Mann kümmert sich im Moment überhaupt nicht um die Kinder, wenn sie ihn sehen wollen, gehen sie zu ihm, da er nicht herkommt. Er will jetzt sein Leben geniessen. Meine Frage ist nun:
Wie werden die gemeinsamen Schulden bezahlt, das Haus mit Wohnung soll er später mal erben. Ich wohne aber jetzt darin, er ist gegen meinen Willen ausgezogen. Kann ich aus der Wohnung rausgeworfen werden? Ist es besser, die Scheidung einzureichen oder zu warten?
Bitte um Auskunft, meine Idee wäre ein gemeinsames Bezahlen der Schulden mit Wohnrecht für mich und die Kinder gewesen, da er später ja sowieso mal erben wird.
Danke

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