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 Verfassungsgerichtshof
Autor: G.C.H. (---.sdsl-line.inode.at)
Datum:   29.11.02 02:21

Wie geht man bitte vor um beim Verfassungsgerichtshof einen Verstoß gegen die Verfassung anzuzeigen? Braucht man da einen Rechtsanwalt?

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Verfassungsgerichtshof
Autor: M.S. (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   05.12.02 15:37

Hallo!

Hiezu gibt es grundsätzlich zwei Wege.

Erstens, insoferne von einer Verwaltungsbehörde ein Bescheid wider Sie erlassen wurde, besteht die Möglichkeit einer Bescheidbeschwerde nach Art 144 Abs 1 B-VG in welcher Sie zu Behaupten haben, dass Sie durch die Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes, einer gesetzeswidrigen Verordnung oder einem verfassungswidrigen Staatsvertrag in Ihren verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten Verletzt worden sind.
Beachten Sie, dass diese Beschwerde ab der Zustellung gerechnet binnen einer Frist von 6 Wochen einzubringen ist.

Zweitens besteht eine Möglichkeit den VfGH im Rahmen der Normenkontrolle anzurufen, wenn Sie unmittelbar durch eine Norm in Ihren subjektiv gewährleisteten Rechten verletzt worden sind.

Anwaltszwang besteht in beiden dieser Varianten, weshalb ich jedenfalls eine ehestmögliche Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, auch im Hinblick auf eine etwaige Fristversäumung sowie die Abschätzung der Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde, empfehle.

Ihr Anwalt wird Sie dann ausführlich beraten.

MfG
M.S.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Verfassungsgerichtshof
Autor: J.S. (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum:   03.02.03 15:49

Ich bin GendBeamter und brauche eine Vertretung.
Bitte um Anwort.
Herzliche Grüße
J.S.

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