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 Verjährung von Forderungen
Autor: Verena (---.hakwr-neustadt.ac.at)
Datum:   21.01.10 10:24

Hallo,

im Juni 2006 haben wir eine Rechnung vom Lieferanten erhalten und anscheinend vergessen zu bezahlen. Im Sommer 2007 mussten wir unser Unternehmen schließen und haben seitdem nichts vom Lieferanten gehört. Bist im Dezember 2009 ein Brief von einem Inkassounternehem kam!

Im Internet habe ich gelesen das Rechnungen nach 3 Jahren verjährt sind und meine Frage ist ob das jetzt wirklich stimmt und wie ich nun weiter vorgenen soll.(Soll ich die Forderung bezahlen oder nicht)

Mit freundlichen Grüßen
Verena



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 Re: Verjährung von Forderungen
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum:   21.01.10 17:20

Schon rein unter moralischen Gesichtspunkten sind Schulden natürlich auch zu bezahlen, denn geliefert wurde ja.
(Alles andere wäre schlichtweg eine Frechheit.)

Die konkrete Forderung dürfte allerdings tatsächlich bereits verjährt sein, soferne sie weder bis Juni 2006 eingeklagt noch von Ihrer Seite anerkannt wurde; ein Anerkenntnis -egal ob schriftlich, mündlich oder auch bloß schlüssig (nicht aber bloßes Schweigen)- setzt nämlich die Verjährung neu in Gang.

Verjährte Forderungen können zwar nicht mehr eingeklagt werden, bestehen aber als sogenannte "Naturalobligationen" weiterhin; dh. wer eine verjährte Forderung "versehentlich" bezahlt, kann sie auch nicht mehr zurückverlangen.



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