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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Holger (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 25.11.02 10:55
Hallo !
Am 21.10.2002 wurde mir auf dem Heimweg von der Arbeit an einer Kreuzung (Vorfahrtsstraße) die Vorfahrt genommen (verursacher raste mit ca. 70kn/h über die Kreuzung). Mein Auto, ein Ford Mondeo Baujahr 96´den ich erst 3 Tage vorher gekauft und zugelassen hatte erlitt einen Totalschaden. Die Schuldfrage ist unstrittig da die Gegenpartei selbige noch am Unfallort gegenüber die Polizei in vollem Umfang zugegeben hatte. Ich erlitt Prellungen des Brustkorbs,eine Rippenprellung,HWS-Stauchung,eine Knie-Prellung und eine Platzwunde am Finger und wurde 11 Tage Krankgeschrieben.
Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und stand bis zum heutigen Tage bei der Abschleppfirma (Kosten 6 Euro /Tag). Der von mir beauftragte Sachverständige ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von 4500,- Euro.
Am Freitag erhielt ich einen Brief der HDI - Versicherung zur Schadensregulierung. Die kosten für den Sachverständigen wurden übernommen die Abrechnung des Abschleppunternehmens steht noch aus.
Der Wiederbeschaffungswert wurde anerkannt (4500 Euro) allerdings 600 Euro Mwst. abgezogen.
Nach telefonischer rücksprache erhielt ich die auskunft das ich die Mwst nur erhalte wenn ich ein ersatzauto Auto bei einem Händler kaufe - der allerdings ebenfalls 16%Mwst abführen muß (was in den meisten fällen nicht der Fall ist). Wenn ich mein Auto von privat kaufe erhalte ich keinen cent.Desweiteren wurde mir eine aufwandpauschale von 25 Euro gutgeschrieben. Alleine das An-und Abmelden (Wunschkennzeichen) des Fahrzeugs kostete mehr - mal ganz abgesehen von Brief,Telefongebühren KFz - Steuer die mindestens einen Monat bezahlt werden muß auch wenn das Auto nicht mehr angemeldet ist. Desweiteren entgingen mir durch meine Krankheit Samstags + Sonntag + Nachtarbeitszuschläge die die Krankenversicherung nicht übernimmt.
Langer Text - viele Fragen: habe ich einen Anspruch auf Kostenersatz (insbesonere die 600Euro die mir pei privatkauf verloren gehen) , muß ich Ihn privatrechtlich einklagen ? In welcher höhe sollte Schmerzensgeld bezahlt werden ?
PS: Versicherung fordert von mir ein ärztliches Attest (trotz meiner erlaubnis sich erkundigungen in Bezug auf meinen Unfall einzuholen). Kann ich dafür entstehende osten zurückfordern ? Wie lange muß die Versicherung die Stellplatzgebühren beim Abschleppdienst übernehmen (sind inzwischen 200 Euro) ?
schonmal tausenddank für die Antworten:
Gruß
Holger
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