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 kunstfehler-schadenersatz
Autor: robert Wehofer (---.highway.telekom.at)
Datum:   07.11.02 14:49

Grüss Gott,
Bitte wer kann mir sagen, wo kann man ein Verfahren prüfen lassen ?
Meine Anwältin ist der Meinung, sie habe keinen Verfahrensfehler gemacht, sie habe ja die Zeugen genannt, was einem Vorbringen gleich kommt.
Zum Fall selbst!
Ich habe eine Unterlassensklage VERLOREN, vier Tatsachenbehauptungen in einem Zivielpr. Anwaltspfl.( die Kläger seien Betrüger, Betrugsanstifter, Lügner und Intrigannten ) nicht behaupten zu dürfen, weil ich wissen müsste sie seien nicht wahr, und es zu unterlassen.
OBWOHL, ich stets den Beweis antreten wollte und alle Beweise zur Wahrheit der Behauptungen auch schon bei der Entstehung der Klagebeantwortung mit hatte, auch bei der Verhandlung. Meine Anwältin, nahm aber die umgekehrte Beweispflichtigkeit nicht wahr, erwähnte weder meine Beweiswilligkeit, noch konkret die Beweise. ( ZB:
Eine vorgefertigte Betrugsanzeige, einen Brief der Kläger, wo sie ihre Tochter selbst nachvollziehbar so nannte.
Lediglich Zeugen machte meine Anwältin geltend, die auch zugelassen wurden, aber sie nannte nicht die Beweisthemen zu den Zeugen.
Der Prozess wurde beendet, ohne meine Zeugen geladen zu haben, ohne dass meine Anwältin einen Einspruch wegen des schliessens der Verhandlung machte, weil wir noch keine Beweise für die Richtigkeit der Behaupt. erbringen konnten.
Schuldig .... ( aufeinmal war ich der Lügner ).

In der Berufung, bezichtigte meine Anwältin den Richter des Verfahrtensfehlers, weil er die Zeugen nicht lud und die Ojektivität der behaupteten Aussagen nicht prüfte, Aktenwidrigkeit usw. DIE BERUFUNG STELLTE FEST, DASS MEINE ANWÄLTIN JA NICHT " V O R B R A C H T E " , dass die Zeugen beweisen würden, dass die Aussagen den Tatsachen entsprächen.

Was habe ich schon unternommen:
Meldung beim Staatsanwalt, der sieht keinen Vorsatz, abgelehnt!
Beschwerde und Meldung bei der RA - Kammer( Disziplinarrat) , Antwort auf die Beschwerde " keine " , lediglich die Ablehnung der Meldung, sie sei nicht Disziplinär!
Verfahrenshilfe, wegen Schadenersatz ( Verfahrensfehler der Anwältin ), diese will mir keine Beurteilung zum Fall sagen, in Unlust überhaupt mich zu vertreten, sagt sie nur, sie ´" glaubt " dass das nennen von Zeugen einem Vorbringen gleich kommt. Einen Prozess kann ich führen, den verlier ich halt, muss aber die gegnerische Seite zahlen.
Ich weis bis heut noch nicht, wer da einen Fehler machte !
Kann mir wer da helfen, ich drehe " mich " im Kreise! Ich bin ein verurteilter Lügner, mit dem Beweis des Gegenteiles stets im Koffer . . . LG Robert

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