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 Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: romana (---.3.11.vie.surfer.at)
Datum:   14.06.05 18:10

Heute habe ich von meinem Vater erfahren das er sein Haus zu Lebzeiten meinem Neffen überschreiben will.Alle meine Geschwister bekamen vor Jahren Ihren Erbteil ausbezahlt.Kann er einfach alles verschenken ohne das ich einen Pflichtteil erhalte?

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   17.06.05 18:03

Jeder kann grundsätzlich mit seinem Eigentum das machen, was er will, und braucht dabei auch nicht auf Interessen von Erben Rücksicht zu nehmen.

Gemäß § 785 ABGB können allerdings Personen, die im Zeitpunkt einer Schenkung durch den (späteren) Erblasser bereits pflichtteilsberechtigt waren (d.h. die als gesetzliche Erben in Frage kommen, d.s. in erster Linie die direkten Nachkommen sowie der Ehegatte), die Anrechnung solcher Schenkungen auf ihren Pflichtteil verlangen (sog. "Pflichtteilsergänzung").

Dabei wird durch Gegenüberstellung des Werts des Geschenkten im Schenkungszeitpunkt und des Werts allfälliger "Gegenleistungen" zunächst eine sogenannte "echte Schenkungsquote" ermittelt.

(Anmerkung: Schenkungen sind zwar an sich dadurch gekennzeichnet, daß etwas ohne eine Gegenleistung übertragen wird. Häufig liegt Schenkungen aber dennoch ein bestimmtes Motiv zugrunde, zB die Belohnung des Beschenkten für etwas, oder die Erwartung, von dieser Person zB im Alter gepflegt zu werden usw. usf.).

Die "echte Schenkungsquote" stellt jenen Wert dar, den der Beschenkte ohne jede "Gegenleistung" erhalten hat.

Nur dieser Wert (und damit eben häufig nicht der gesamte Wert des Geschenkten) wird dann entsprechend seiner Wertentwicklung bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers auf- bzw. abgewertet und dient der so erhaltene Wert der "Schenkungsquote" als Bemessung für den Pflichtteilsergänzungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten.

(Dazu, wer aller und unter welchen Bedingungen als "Pflichtteilsberechtigter" in Betracht kommt, sowie zur Höhe des Pflichtteils siehe ausführlich meine früheren Erläuterungen.)

Nicht auf den Pflichtteil anzurechnen sind gemäß § 785 Abs.3 ABGB:

a) (geringfügige) Schenkungen, die der Erblasser aus seinen Einkünften, ohne Schmälerung seines Stammvermögens, gemacht hat;

b) Schenkungen zu gemeinnützigen Zwecken;

c) Schenkungen "aus sittlicher Pflicht oder aus Rücksichten des Anstands" (zB als Belohnung für die aufopfernde Pflege eines Angehörigen); sowie

d) Schenkungen, die früher als zwei Jahre vor dem Tod des Erblassers an jemand NICHT PFLICHTTEILSBERECHTIGTEN gemacht wurden.

Besonders der letztgenannte Fall dürfte für Sie interessant sein:

Ihr Neffe kann aktuell nur pflichtteilsberechtigt sein, wenn dasjenige Ihrer Geschwister, dessen Nachkomme Ihr Neffe ist, bereits verstorben ist (die Enkelkinder sind nämlich in der gesetzlichen Erbfolge sogenannte "Repräsentanten" der Nachkommen des Erblassers, Beispiel:

A = Erblasser
B = erbberechtigter direkter Nachkomme (Sohn oder Tochter von A)
c = Sohn oder Tochter von B

Stirbt nun B, bevor er/sie den A beerben kann, so wird C als "Repräsentant" des B Erbberechtigter (= Pflichtteilsberechtigter) des A)

Ist dies der Fall, d.h. ist Ihr Neffe aktuell bereits als "Repräsentant" nach Ihrem Vater erbberechtigt, so werden Sie sich die von Ihrem Vater an Ihren Neffen gemachte Schenkung später auf Ihr Pflichtteil anrechnen lassen können (egal wie lange Ihr Vater noch lebt).

Ist dies nicht der Fall, d.h. ist Ihr Neffe aktuell noch nicht als "Repräsentant" nach Ihrem Vater erbberechtigt, so ist die Schenkung an Ihren Neffen nur dann auf Ihren Pflichtteil anzurechnen, wenn Ihr Vater innerhalb von zwei Jahren nach dieser Schenkung verstirbt.

(Ich hoffe, ich habe Sie jetzt nicht auf dumme Ideen gebracht ;-)))

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: romana (---.3.11.vie.surfer.at)
Datum:   18.06.05 05:13

Lieber Roland Herman

Danke für diese aufschlussreiche Ausführung,tatsächlich ist es so das mein Bruder gestorben ist vor Jahren(sieht dann wohl so aus das obwohl auch er zu Lebzeiten bereits den Pflichtteil erhielt,nun auch sein Sohn erbberechtigt ist).
Nun heisst es wohl auf in den Kampf :)
Noch eine abschliessende Frage,diese Pflichteilsanrechnung ,kann ich besagte erst nach der Übertragung beantragen oder sollte ich bereits jetzt etwas unternehmen?(da es in ein paar wochen soweit sein soll)
Liebe Grüsse
Romana

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Roland Hermann (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   19.06.05 18:30

Bevor nicht der "Erbanfall" eingetreten, also Ihr Vater verstorben ist, können Sie nichts tun außer allenfalls Beweise zu sichern, die Ihnen später nützlich sein können, wenn es darum gehen wird, die "echte Schenkungsquote" festzustellen (also: wieviel war das Geschenkte im Schenkungszeitpunkt wert, welche "Gegenleistungen" des Beschenkten standen dem allenfalls gegenüber, und wie entwickelt sich der Wert des tatsächlichen Schenkungswerts = "echte Schenkungsquote" bis zum Erbanfall).

Nur der Vollständigkeit halber :

In gleicher Weise wie bereits beschrieben werden auch alle übrigen Schenkungen, die Ihr Vater zu Lebzeiten an Ihre Geschwister und an deren Nachkommen gemacht hat (zB an "Heiratsausstattung", Starthilfe fürs Studium, Auszahlung des Erbteils usw.) auf Ihren Pflichtteil anzurechnen sein.

Umgekehrt werden aber auch Sie sich alles, was Sie zu Lebzeiten bereits von Ihrem Vater zugewendet erhalten, von Ihrem Pflichtteilsergänzungsanspruch abziehen lassen müssen.

Einfach gesagt verhält es sich also zwischen Pflichtteilsberechtigten untereinander so, als ob der Erblasser nie etwas verschenkt hätte (Ausnahmen siehe oben a bis d), sondern alles mit jenem Wert, den es beim Erbanfall hatte, in einen Topf wandert und jeder Pflichtteilsberechtigte am Ende den zustehenden Anteil aus diesem Topf zu erhalten hat.

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: gerhard-steek (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   10.08.05 18:09

Mein Vater ist im März 2005 verstorben,
er hat 1985 ein Testament zu Gunsten seiner
Ehefrau (meine Stiefmutter)gemacht.
Ich habe daraufhin mein Pflichteil geltend
gemacht.Meine Stiefmutter weigert sich
offenzulegen wohin zwei Zusatzrenten meines
Vaters in den letzten 10 Jahren überwiesen
wurden.Ich vermute,das Diese auf ihr Konto
überwiesen wurden um mein Plichtteil zu
schmählern.Meine Frage lautet:Habe ich ein
Auskunftsrecht?

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Roland HERMANN (195.3.113.---)
Datum:   11.08.05 23:33

Meiner Meinung nach besteht ein solches Recht nicht.

Sie können aber Ihren Pflichtteil (d.i. ein Drittel des Erbes) einklagen und wird die Erbin Ihren Klagsbehauptungen entsprechende Beweise entgegenhalten müssen, wenn sie vor Gericht nicht unterliegen will.

Sie müssen dabei aber folgendes beachten :

Nur weil die Zusatzrenten auf ein Konto Ihrer Stiefmutter geflossen sind, bedeutet das noch lange nicht, daß sie auch ins Vermögen Ihrer Stiefmutter übergegangen sind.
Das ist vielmehr nur der Fall, wenn die Renten nicht auch nach dem Willen Ihres Vaters verbraucht wurden.

Sie müssen also
a) das Vermögen Ihres Vaters im Todeszeitpunkt
b) sein laufendes Einkommen (also Pension + Zusatzrenten) und
c) Schenkungen, die Ihr Vater unter Schmälerung seines Vermögens an Ihre Stiefmutter gemacht hat (NICHT aber Schenkungen aus sittlicher Pflicht, zB wegen Pflege)
aufsummieren
und davon aber wiederum
a) Anschaffungen, die Ihr Vater für sich selbst gemacht hat, und
b) Aufwendungen für seine eigene Lebenshaltung und für diejenige Ihrer Stiefmutter (der gegenüber er ja sorgepflichtig war)
abziehen.
Vom verbleibenden Betrag steht Ihnen ein Drittel als Pflichtteil zu, den Sie von Ihrer Stiefmutter als Erbin einklagen können.

Daß Sie sich dabei allenfalls geringfügig "überklagen", schadet Ihnen dabei im Zivilprozeß nicht, weil sie ja über die genauen Verhältnisse Ihres Vaters nicht genau Bescheid wissen konnten; d.h. wenn Sie zB letzten Endes nur 80 oder 90 % der Klagssumme zugesprochen erhalten, muß die Beklagte trotzdem alle Kosten tragen.
Wenn Sie aber erheblich "überklagen" oder gar verlieren, dann werden Sie kostenpflichtig.

Wenn Ihr Vater außerdem in den letzten beiden Jahren vor seinem Tod Schenkungen an jemand anderen gemacht hat, können Sie auch noch diese Person auf Pflichtteilsergänzung klagen (siehe dazu ausführlich bereits meine früheren Antworten zu diesem Thema).

d) Sche

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Regine und Stefan Schwarz (---.10.15.vie.surfer.at)
Datum:   12.08.05 10:55

guten tag,
wir sind heute bei der verlesung der verlassenschaft als enkel der verstorbenen geladen gewesen. folgendes kurz: unsere oma hatte 3 kinder-eines davon war unser vater, welcher 1986 verstorben ist. wir,regine und stefan, sind seine leiblichen nachkommen.grund und haus wurden von unserer oma 1982 an eines ihrer kinder zur hälfte verschenkt, die 2.hälfte erhielt gleiches kind jetzt nach dem tod. 1/8 würde uns nach erbrecht zustehen. es gibt 5 enkel. wir erhalten jedoch keinen pflichtanteil,da unser vater 1982 einen betrag erhalten hat,mit dem sein erbe abgegolten sein soll.angeblich hat er damals unterschrieben, dass er mit dieser summe keine weiteren ansprüche stellt.
unsere frage: kann unser verstorbener vater (mein bruder war damlas noch nicht geboren) uns den pflichtteil durch diese erklärung absprechen?
der mann der verstorbenen -unser leiblicher opa -hatt zu lebzeiten nur das wohnrecht und erbt jetzt als alleinerbe nur kleidung und einrichtung. der notar hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass, wenn wir diese verlassenschaft nicht anerkennen und der meinung wären, uns stünde was zu, wir uns mit je 1/8 an sämtlichen kosten (wie begräbnis-, notariatskosten) beteiligen müssen und das steht nicht dafür. auch wird der schätzwert von 1982 angenommen und sämtliche erneuerungen, inverstitionen sowie wertsteigerung fallen ab 1982 bis 2005 nicht ins gewicht.

wären für eine rasche antwort sehr sehr verbunden. danke!
regine und stefan schwarz

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   12.08.05 12:24

Leider sprent Ihre Anfrage den Rahmen dieses Forums.

Ob Ihr Vater 1982 tatsächlich wirksam auf sein Pflichtteil verzichtet hat, kann nur anhand der damaligen Erklärung beurteilt werden.
Wenn ja, dann kommen Sie aber als Repräsentanten nach Ihrem Vater ebenfalls nicht mehr in Betracht, sprich: Sie können Ihre Oma nun auch nicht mehr beerben.

Verläßliche Aufschlüsse kann Ihnen hier nur eine gründliche anwaltliche Beratung geben.

P.S.:
Wenn Ihre Großeltern bis zum Tod der Oma im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben, dann genießt Ihr Großvater lebenslang das sog. "gesetzliche Vorausvermächtnis", dh. er kann weiterhin in der bisherigen Wohnung bleiben; auch das sollten Sie bei der Frage, ob sich Erben hier überhaupt "auszahlen" würde, mitbedenken, weil sich durch das Wohnrecht der Wert der Liegenschaft schmälert und damit auch Ihr allfälliger Pflichtteil.

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: steek (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   23.08.05 08:45


Bitte,beantworten sie mir noch eine zweite
Frage.Mein im März verstorbener Vater hat
mit meiner Stiefmutter in einer Zugewinn-
gemeinschaft gelebt.Er hat seine Frau als
alleinige Erbin eingesetzt.Muß meine Stief-
mutter,um mein Pflichtteilsanspruch bezw.
mein Pflichtergänzungsanteil zu ermitteln,
das ganze gemeinsame Vermögen angeben?

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   23.08.05 17:07

Natürlich nicht, weil sich Ihr Pflichtteil nur nach dem Anteil Ihres Vaters am Zugewinn berechnen kann.

Wie hoch dieser Anteil ist, dürfte eine Frage des Einzelfalles sein (ich vermute, je nach Beitrag jedes Zugewinnlers am letztendlich vorhanden gewesenen Zu"gewinn").

Muß mich daher wiederholen :

"Verläßliche Aufschlüsse kann Ihnen hier nur eine gründliche anwaltliche Beratung geben."

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: steek (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   23.08.05 18:23


Ich habe dabei lediglich den Anteil meines verstorbenen Vaters den er zu Lebzeiten auf das Konto meiner Stiefermutter mit angespart
hat.
sonst wäre es ja für jeden Erblasser sehr
einfach die Pflichtteilspflicht zu umgehen.
Es wäre dann ja ehrlicher den direkten
Angehörigen gegenüber dieses Gesetz ganz
anzuschaffen.Denn so sehe ich nur,daß man
wenn es sich nicht gerade um Immobilien,
Hausrat usw.handelt der Unterschlagung
Tür und Tor geöffnet ist.Der Unehrliche
wird dann ja noch belohnt.

mit freundlichen Gruß G.S.

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: barbara (---.adslplus.ch)
Datum:   20.12.06 21:42

guten abend,
habe nur eine frage kann ich zu lebzeiten meines vaters mein plichtteil fordern der in zweiter ehe verheiratet ist?
danke

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Olaf Kunert (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   04.11.07 13:21

Guten Tag
Ich hätte gern folgende Auskunft:
Worin besteht der Unterschied zwischen dem Pflichtteil und dem Pflichtergänzungsanteil?
Vielen Dank im voraus.



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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: flocky (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   11.07.08 11:27

Guten Tag
Ich Hab mal eine frage
mein vater ist 11jahre tod
meine stiefmutter ist jedst im jumi verstorben sie ein leiblichen sohn habe ich anrecht an ihre spar bücher habe aber noch 10 geschwister bitte um antwortromana geschrieben:

> Heute habe ich von meinem Vater erfahren das er sein Haus zu
> Lebzeiten meinem Neffen überschreiben will.Alle meine
> Geschwister bekamen vor Jahren Ihren Erbteil ausbezahlt.Kann er
> einfach alles verschenken ohne das ich einen Pflichtteil
> erhalte?

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Andreas (88.116.194.---)
Datum:   24.05.09 21:18

Guten Tag, ich würde gerne wissen, wie folgende Situation aussieht:

Meine Eltern wollen ihr Haus u. Grundstück an meine Schwester übergeben. Wir sind überigens 3 Kinder. Wieviel ist der gesetzliche Erbanteil (bzw. Abfindung) für meine andere Schwester und mich bei einem Wert von ca. € 400.000,00.

Vielen Dank im voraus.



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 Erbrecht Italien
Autor: Sandra (---.elter.at)
Datum:   22.09.09 11:42

Hallo,
ich hätte da mal eine Frage.
Mein Großvater (Italiener) ist heuer im August verstorben. Das haus und der gesamte Grund (alles in Umbrien) geht an meine Oma (Italienerin) über.
Einzige Tochter meiner Oma - meine Mutter.
Wie sieht die Erbfolge in Italien aus - gibt es da auch Pflichtanteile oder Testamentsbestimmungen. Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Danke



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 Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Ingrid Dancy (---.slkc.qwest.net)
Datum:   12.01.10 04:25

Welchen Anspruch haben meine Schwester und ich? Wie wird der Pflichtteil berechnet? Die Eltern haben keine Ersparnisse, sie besitzen aber ein groesseres Haus. Mein Vater wird nach seinem Versterben meinen Bruder das Elternhaus ueberlassen. Mein Bruder wohnt schon sein lebenlang mit seiner Familie und jetzt auch mit den erwachsenen Kindern im Elternhaus. Ich habe noch eine Schwester und nehmen wir an, meine Mutter lebt noch nach dem Versterben meines Vaters. Die Mutter hat bestimmt ein Wohnrecht im Haus, was ihr auch zusteht. Wenn jedoch mein Bruder das Haus bekommt, wie wird der Pflichtteil fuer mich und meine Schwester berechnet? Ist unser Pflichtteil ein bestimmter Prozentsatz vom Verkehrswert des Hauses? Da mein Bruder mit Familie kostenlos im Elternhaus wohnt, wird das irgendwie beruecksichtigt oder als Geschenk abgezogen. Vermindert sich der Wert des Hauses, da mein Bruder im Haus wohnt? Ich moechte nur wissen, welchen Anspruch meine Schwester und ich haben, wenn der Bruder das Haus bekommt und sein Leben lang kostenlos im Elternhaus wohnen darf? Unser Vater will sein Testament, mit uns Kindern, nicht besprechen. Habe ich Auskunftsanspruch ueber den Bestand des Nachlasses oder Mitteilungsanspruch hinsichtlich des Nachlasswertes? Danke fuer Ihre Hilfe.

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Jutta Nitzschke (---.sachsen-anhalt.de)
Datum:   07.05.10 13:06

Guten Tag,
ich hätte gerne eine Auskunft.
Meine Eltern haben ein Grundstück mit Haus + Terrasse, dass einen Wert von 250.000,00 €. Mein Vater ist nach schwerer Krankheit am 02.01.2010 verstorben. Meine Mutter hat am 30.12.2009 mit meiner einen Schwester(sind vier Schwestern)das Konto leergeräumt und das neue Auto verkauft ohne uns zu fragen. Hinzu kommt, dass von unserer Schwester der älteste Sohn das Grundstück mit Haus als "Gemischte Schenkung mit lebenslanges unendgeltliches Wohnrecht für unsere Eltern eingeräumt welches ebenso grundbuchlich gesichert ist wie die Rückauflasssung-vormerkung für die Vereußerer gemäß § 5 des
Vertrages der am 23.12.2003 erfolgte. Meine
Frage ist : Steht uns drei Schwestern wirklich kein Pflichtteil zu? Warum sollen wir drei wegen Erteilung eines Erbscheines eine Unterschrift leisten? Danke für die Hilfe im Voraus

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Marlene Grell (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   03.09.10 11:48

Guten Tag,
ich hätte da einige Fragen!
mein Vater hat zu seinen lebzeiten alles seiner Frau überschrieben, mit meiner Mutter war er nicht verheiratet, mit seiner anderen frau hat er eine Tochter! Bekomme ich da ein Erbe bzw. einen Pflichanteil?

Oder gibt es da nichts zu erben!
Bitte um rasche Antwort!

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Deniz (---.105-92.cust.bluewin.ch)
Datum:   28.10.10 10:49

Guten Tag,

Eine Freundin hat mit einem Italianer (aus Sizilien)verheiratet. Sie ist nicht Italienerin und die zweite Ehefrau von diesem Mann. Diesem Mann hat ein Sohn von seiner ersten Heirat. Er hat ein Haus in Sizilien. Meine Frage ist, ist das Wahr, dass das zweite Kind von zweiten Ehefrau (die nicht italienerin ist)kein Erbrechte auf diesem Haus hat? Weil dieses Kind nicht in Italien geboren ist und nicht von einer italienischen Ehefrau ist.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, falls Sie mir kurz darüber mitteilen könnten.
Besten Dank

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Anneliese (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   05.01.11 08:35

Guten Tag,
meine Mutter hat ein Campingplatz, wobei sie einen Wohnwagen vor 3 Jahren gekauft hat.
Nun kann sie aus Krankheitsgründen das angemietete Grundstück nicht mehr pflegen.
Sie sagt, das ich alles übernehmen soll.
Soll dann kündigen, und den Wohnwagen dann verkaufen.
Dort steht auch noch ein Motorroller von Ihr.

Ich habe noch 3 Geschwister, die dann bestimmt von dem Inventar des Wohnwagens etwas haben möchte.
Dies möchte aber meine Mutter nicht.
Was kann sie machen, so das meine Geschwister nichts davon bekommen.

Über ihre Bank habe ich schon vor 10 Jahren eine Vollmacht, bzw.im Sterbefall bekomme ich die Sterbeversicherung ausbezahlt und alles was auf dem Konto noch ist. Habe mich extra noch einmal bei der Bank erkundigt.

Muss sie nun noch ein Testament hinterlegen, oder reicht diese mündliche Aussage von Ihr für den Campingplatz aus?

Bitte um schnelle Antwort

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: mary (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   20.06.11 07:12

Guten Tag
Wie sieht die Lage aus mein Vater übergibt bei Lebzeiten alle Gründe ca 46000 m2 und Haus meinen Bruder, Wert ca € 600.000.--
weil mein Bruder 2 Minuten weg wohnt ich bekäme € 67.000..-- ( Wert eines kleinen Grundes) und werde gezwungen auch den Erb und Pflichtteilverzicht zu unterfertigen
es ist auch noch ausreichen Bargeld vorhanden das würde dann auch mein Bruder bekommen. Was wäre die Beste Lösung

Danke Mary

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Barbara Halm (195.124.137.---)
Datum:   04.01.12 14:24

Guten Tag,

mein Vater ist vor 6 Jahren verstroben. Meine Eltern hatten kein Testament. Somit hat meine Mutter 6/8 des Wohnhauses geerbt und meine Schwester und ich je 1/8. So steht es im Grundbuchauszug.
Da ich immer für meine Mutter da bin, Arbeiten im und um das Haus, Gartenpflege, allen Schriftverkehr für sie erledige, möchte Sie mir jetzt ihr Anteil am Haus überschreiben. Meine Schwester lässt sich nur an und ab mal bei meiner Mutter sehen. Das Haus wurde vom Ortsbericht auf ca. 156.000 € geschätzt. Meine Schwester soll natürlich nicht leer ausgehen und Sie würde von meiner Mutter nach Ihrem Tot 50.000 € erhalten, wenn Sie auch auf das 1/8 im Grundbuch verzichten würde. Ist das möglich.

Vielen Dank
Barbara

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Elfi (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   03.10.12 17:58

Guten Tag,

meine Frage an Sie wäre ....
Mein Vater ist vor 2 Monaten verstorben, ich bin das einzige Kind - unehelich geboren.
Im Jahre 1977 hat mein Vater eine Wohnungshälfte seiner Eigentumswohnung an seine Frau (nicht meine Mutter) verschenkt.
im Jahre 2009 wurde ein Überlassungsvertrag zugunsten seiner Frau gemacht.
Alleinerbin ist seine Frau, die ebenfalls jetzt verstorben ist.
Diese wiederum hat ihr geerbtes und geschenktes Eigentum weiteren Verwandten vererbt. lt. Nachlassverwalter stünde mir mein Pflichtteil zu. Ist dies korrekt und ist eine Klage sinnvoll?
In Erwartung ihrer geschätzten Antwort
und besten Dank im Voraus

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Dana (---.pool.mediaWays.net)
Datum:   22.02.13 22:42

Meine Mutter ist im November verstorben. Meine Eltern haben ein Grundstück in Kroatien gekauft welchen jedoch nur auf den Namen meines Vaters lautete, da damals meine Mutter keine zeit für den Notartermin hatte. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass nach dem kroatischen Erbrecht mein Vater der alleinige Besitzer ist und ich somit kein Recht auf den Erbteil meiner Mutter habe.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Dana (---.pool.mediaWays.net)
Datum:   22.02.13 22:46

Die Sparbücher lautet auf beide Namen. Mein Vater ist der Meinung dass ihm alles gehört. Die Bank verlangt mittlerweile einen Erbschein. Denn hab ich leider nicht und beim Amtsgericht existiert er nicht. Wo beantraget ich diesen bzw. Wo bekomm ich den her und kann ich mit dem den mir zustehenden Erbteil blocken.

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Ruth Riewoldt (105.228.237.---)
Datum:   22.03.13 20:58

Ichlebe in Suedafrika und habe als 1. Erbe meinen Lebensgefaehrten, auch Deutscher, mit Permanent Residene hier in SA eingesetzt. Ist es billiger fuer ihn, wenn ich ihm jezt noch zu meinen Lebenszeiten das Haus ueberschreibe, oder soll ich ihnals 1. Alleinerben lassen. Kostenfrage, Bitte um Hilf. Lebe seit 30 Jahren in Suedafrika, bin hilflos hier mit den Gesetzrn!

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 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Ebner Eva (---.public.telering.at)
Datum:   24.06.13 20:50

Meine im April 2013 verstorbene Mutter hat das Enkelkind( meine Tochter) zum Alleinerben gemacht. Wir sind 3 Kinder, die sie auf den Pflichtteil setzte auf diesen Pflichteil sollen sämtliche Zuwendungen die sie uns zu Lebzeiten zukommen habe lassen angerechnet werden. Ich habe von meiner Mutter keine Zuwendungen bekommen außer kleinere Geschenke zu Anläßen zb. Weihnachten oder Geburtstag. Wie kann ich mich vor solchen Behauptungen schützen. Was kann ich unternehmen? Es ist ein Haus mit Grundstück da daß ja meine Tochter erbte. wie hoch ist der Pflichtteil? Bin ich richtig in der Annahme daß ich meinen Pflichtteil annehmen soll.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Alex naussner (---.cgn.dynamic.surfer.at)
Datum:   04.09.17 15:16

Hallo liebes Forum

Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall in der Familie. Kannte mich bei dem Thema nicht wirklich aus, und suchte deswegen einen Anwalt in Wien. Gar nicht so leicht einen passenden Anwalt zu finden der auf Erbrecht spezialisiert ist. Bin dann auf eine recht gute Seite gestossen www.erbrechtsinfo.at. Dort konnte ich super schnell Erbrechtsanwälte finden. Da ich gute Dinge und Zeit Ersparnis wirklich schätze wollte ich das hier mal teilen weil ich das Forum auch sehr hilfreich finde.

Gruss Alex...

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: K0405 (---.cgn.dynamic.surfer.at)
Datum:   28.12.17 01:29

Ich habe eine gute Website wo man sich rund um das Erbrecht in Österreich informieren kann gefunden: https://www.erbrechtsinfo.at - Hier findet man wirklich gute Infos zum Erbrecht sowie wenn gewünscht auch gleich passende Rechtsanwälte für Erbrecht.

Hoffe das hilft.

LG K0405

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Katarina Atzler (---.public.t-mobile.at)
Datum:   04.07.18 03:46

Meine Mutter hätte meinem Neffen eine Eigentumswohnung Geschenk..Kann ich als Tochter Pflichtteil bekommen.Leider die Wohnung befindet sich in der Slowakei.Meine Mutter möchte das auch ruckenlich machen aber der Neffe weigertsich
das Erbe zurückgeben.Er hilft er nicht bei einkaufen.zum Artzt gehen und fiele andere Sachen

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Erbrecht Bitte Hilfe!
Autor: Eveline Urban (---.atnat0032.highway.bob.at)
Datum:   19.03.19 12:48

Es geht um meinen Schwiegervater und seine 'Lebensgefährtin'. Er hat zwei Söhne, das Haus wurde schon vor ca. 16 Jahren an einen Sohn mit lebenslangen Fruchtgenuss überschrieben. Für den zweiten sollte ein Sparbuch weit unter dem Wert dey Haus angespart werden. Vor ca. 7 Jahren hat der Vater sich eine neue Lebensgefährtin angelach (es gab nie einen gemeinsamen Haupwohnsitz). Vor ca. 6 Jahren hatte er den 1 Schlaganfall und 1 Jahr später den zweiten weil er ein Medikament abgesetzt hat. Sie hat in weder i Spital noch auf der darauffolgenden 4 wöchigen Reha besucht. Nach der Reha hat er ein gemeinsames Konto mit ihr gemacht und alle Sparbücher aufgelöst, bis auf das vom 2 Sohn das würde später aufgelöst. Anwesend war Sie meistens Monatsanfang und Ende. Zu seinem 80'iger voriges Jahr im Herbst sagte er er geht ins Pflegeheim, ich sagte passt sitz äh die meiste Zeit alleine. Von da an war die Lebensgefährtin regelmässig. Vor 4 Wochen war er wieder im Spital, dann 1 Tag zu Hause, hatte wieder einen Schlaganfall und liegt seither im Spital. Sie war bis dato kein einziges Mal im Spital oder hat nachgefragt wie es ihm geht. Anmerken möchte ich, dass er seit er mit ihr zusammen ist immer antriebsloser und aggressiver den beiden Brüdern gegenüber wurde. Gibt es recntlich eine Möglichkeit gegen Sie vorzugehen, da Sie ja offensichtlich seine psychische Labilität nach dem 1 schlaganfall ausgenutz und sich berreichert hat. Bitte um Info. Danke

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