|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Wolfgang (---.stat.stw-net.at)
Datum: 17.04.09 12:05
Hallo,
habe über einen Makler eine Wohnung gekauft, den Kaufvertrag und die ganze Grundbuchangelegenheit hat ein Rechtsanwalt abgewickelt. Das Honorar wurde vorher bekannt gegeben, eventuelle Barauslagen sind nachzuzahlen. In der Abrechnung ist nun ein Pauschalbetrag für Kopien, Grundbuch und Porto angegeben. Mir ist der Betrag zu hoch. Außerdem wurde im Vorhinein nichts über eine Pauschale gesagt. Sind diese Kosten nicht mit dem Honorar gedeckt? Weiß jemand darüber Bescheid? Danke!
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 17.04.09 16:44
Auslagen (= Spesen) sind gesondert zu vergüten.
(Näheres dazu bereits in einem früheren Thread.)
Sie können diesbezüglich auch (kostenlos) eine detaillierte Abrechnung verlangen.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Küchenjurist (93.83.149.---)
Datum: 17.04.09 16:46
http://www.forum.rechtsanwalt.at/forum/read.php?f=4&i=1852&t=1852#reply_1852
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|