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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: emeli (---.utaonline.at)
Datum: 20.09.02 15:04
Mein Bruder hatte diese Woche eine Verhandlung wegen angeblicher Vergewaltigung einer damals 12 jährigen. er wurde freigesprochen, im Zweifel vermute ich mal, weil die Kleine nicht zugegeben hat, das sie ihn aus Rache verleumdet hat (ich vermute mal, sie weiß gar nicht, was sie getan hat...) Nicht nur ich, sondern auch der Richter (und Schöffen) inkl. Psychiater sind von der Unschuld meines Bruders überzeugt. Die Kleine hat sich offensichtlich in ihn verschaut und als er ihre mehrmaligen und bewiesenen Annäherungsversuche nicht erwiedert hat, hat sie diese Geschichte erzählt. Jetzt ist es so, das mein Bruder trotz Freispruch natürlich gewisse Kosten zu tragen hat. Der Rechtsanwalt hat ihm über 5000,-- Euro verrechnet - kann er das irgendwie einklagen? Die letzte Auskunft war, er kann nur 20% Schadensersatz (oder so ähnlich heißt das) erhalten und den Rest muß er in jedem Fall bezahlen, weil in diesem Fall der Staat gegen ihn klagt und nicht das Mädchen (da ja minderjährig). Wenn die Kleine nicht zugiebt das sie gelogen hat, hat er angeblich keine Chance - Echt wahr?
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