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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Xeni (---.12.vie.surfer.at)
Datum: 17.09.02 10:28
Ich bin seit 4 Jahren mit einem alten Mann sehr gut befreundet. Seine Kinder haben sich in den Letzten 16 Jahren sogut wie nie um ihn gekümmert, es sei denn sie brauchten von ihm Z. B. Geld.
Ich war sehr oft bei ihm, oder er bei mir und er fühlte sich bei meiner Familie wohl.Wir fuhren auf Urlaub ect.
Irgendwann vor einem halben Jahr wollte er , daß ich seine Anteile 5/6 tel von seinem kleinen Haus und seinem Grundstück übernehme, dafür solte ich ihn bis an sein Lebensende pflegen.
Ich habe es mir 2 Monate überlegt und dann zugesagt.
Nun haben seine Kinder dies erfahren, sie haben ihn abgeholt und ich sehe ihn seit 3 Wochen nicht mehr.
Dafür bekam ich vom Anwalt ein Schreiben, mein Mann darf nicht mehr auf das Grundstück und mein Kind (15) auch nicht. Dabei wollte er , das wir alle zu ihm hinziehen und eine Familie sind.
Ich kenne diesen alten Mann nicht mehr, er ist wie ausgewechselt.
Ich habe das Nutzrecht und bin vorgemerkt, daß ich ins Grundbuch eingetragen werde.Er hat das Wohn und unentgeltliche Fruchtgenußrecht.
Ich bin schon ziemlich ratlos, denn ich mag diesen alten Mann.
Also habe ich auch schon in Erwägung gezogen , zurück zu treten vom Übergabsvertrag(+Schenkung)
Da ich aber einiges Investiert habe Garten umgestaltet, Schuppen hergerichtet usw , sprach ich mit dem Sohn des alten Mannes , daß ich dies im Falle eines Rücktrittes , diese Kosten (und auch die im Vertrag stehen, denn dort wurden meine Leistungen die ich machte ausgerechnet) zurückerstattet haben möchte, auch die vom Anwalt und Grundbucheigentum, warum sollte ich für etwas bezahlen wenn ich es freiwillig zurückgeben wollte.
Nun meinte man ich würde ja einige Güter bekommen haben die muss man auch abrechnen , diese Güter wurden aber zur Nutzung des alten Mannes teilweise verwendet.
Man drohte mir auch im Falle einer Verweigerung werde man den alten Mann eben für unzurechnungsfähig erklären lassen.
Also , daß er nicht wußte was er tat zu dem Zeitpunkt der Übergabe.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Mit freundlichen Grüssen Xenia
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Autor: emeli (---.utaonline.at)
Datum: 20.09.02 15:09
Ich kenne mich ja nicht aus, aber wenn Du schon die Nutzungsrechte hast, wieso kann Dir dann jemand den Besuch des Grundstückes verbieten? Ich denke mal, da versucht Dich wirklich jemand zu verunsichern.
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Autor: xeni (---.12.vie.surfer.at)
Datum: 21.09.02 04:56
Hallo Emeli, mein Opa hat das Fruchtgenußrecht, also ich denke schon, daß er mir das verbieten kann.In wie weit dies geht , weis ich leider auch nicht.
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