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 Privatstrasse
Autor: Rudolf Schwarz (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   03.05.02 14:54

Ist nun jede Privatstrasse eine öffentliche Verkehrsfläche ???

Meine Eltern sind im Besitz einer Strasse die ca 100m lang und 6m breit ist. Um die Strasse an die Gemeinde abzutreten wurde schon vor Jahren extra von den angrenzenden Bewohnern und den Eltern selbst die Asphaltierungskosten übernommen.
Die Strasse wurde hauptsächlich als Zufahrt für den Angrenzenden Anreinern verwendet.

Vor 2 Jahren haben wir ein Grundstück von den Eltern erworben um darauf ein Eigenheim zu errichten. Unser Notar machte uns nun darauf aufmerksam das die Strasse noch immer im Privatbesitz seie und wir für die Zufahrt um Servitut bei den Eltern ansuchen müssen.

Da unser Haus gleich neben der Strasse erbaut wurde, bemerkten wir nun das der Vekehr gar nicht so wenig ist, und aufgrund vermehrter
Baugrundstücke eher mehr werden wird.
Genauso stellten wir fest das die Privatstrasse zur umfahrung der eher längeren Hauptstrasse verwendet wird.

Wir haben darauf hin am Anfang und am Ende dieses ca. 100m langen
Privatgrundstückes (Strasse) jeweils ein Verkehrszeichen mit Fahrverbot aufgestellt.


Am 3.5.2002, nun nach ca. einen 3/4 Jahr bekammen meine Eltern vom Stadt Graz Straßenamt eine schriftliche Aufforderung .


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Aus § 1 Abs 1 der StVO 1960, BGBI Nr 159/1960 idF BGBI I Nr142/2000 (StVO) ergibt sich, dass dieselbe Straße mit öffentlichen Verkehr gilt. Als Straße mit öffentlichen Verkehr gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können, dabei ist die einschlägige und gefestigte Judikatur der obersten Gerichtshöfe heranzuziehen.
Das hat zur Folge, dass auch eine Privatstraße eine Straße mit öffentlichen Verkehr sein kann (und somit die StVO zu Anwendung gelangt).

Da festgestellt wurde, dass auf der Straße mit öffentlichen Verkehr, dem Gst.Nr. 458/2, EZ 694, KG Rudersdorf, die Verkehrszeichen "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" gem § 52 lit a Z1 StVO mi dem Zusatz "Ausgenommen Servitutsberechtigte und Magistratsfahrzeuge" zur Aufstellung gebracht wurde, werden Sie nunmehr gem § 98 Abs 3 StVO aufgefordert, binnen 10 Tage ab Zustellung dieses Schreibens, diese Verkehrszeichen zu entfernen.
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Was ist nun einen Privatstrasse, warum zahlen meine Eltern für eine Grundstück das Sie nicht verwenden können noch immer die Grundsteuer dafür, soll ich die Tafeln abmontieren.????

vielen Dank im Voraus

Fam. Schwarz

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 Re: Privatstrasse
Autor: Andrea Kastner (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   03.07.02 02:14

Sehr geehrter Herr Schwarz,

meine Frage lautet:

Muss die Gemeinde die Privatstrasse säubern und den Winterdienst verrichten?

Mit Dank im Voraus


Andrea Kastner

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