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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Mark (---.liwest.at)
Datum: 06.11.06 10:52
Hallo!
Ich lebe in einer Wohnung, die vom Eigentümer (privat) mit einer Befristung von fünf Jahren an mich vermietet wurde. Nun möchte ich jedoch vorzeitig den Mietvetrag auflösen, was angeblich bereits nach einem Jahr möglich ist.
1) Bin ich in diesem Fall verpflichetet, Zahlungsentschädigungen zu leisten oder einen Nachmieter zu suchen?
2) Ich habe an die Immobilienvermittlung eine Provision bezahlt, die sich nach der Höhe der Miete und der Dauer des Mietverhältnisses richtet. Gibt es hier die Möglichkeit, die zu viel bezahlte Provision zurückerstattet zu bekommen?
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 06.11.06 16:05
Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab sowie auch vom vereinbarten Nutzungszweck (Wohnzwecke oder Geschäftsräume), kann daher so einfach nicht beantwortet werden.
Am besten gehen Sie an den sog. "Amtstagen" zum örtlichen Bezirksgericht oder zu den kostenlosen Sprechtagen der Anwaltskammer und lassen sich beraten.
Provisionen sind jedenfalls NICHT aliquot rückforderbar, da sie sich nach der vereinbarten Dauer des Vertragsverhältnisses richten und nicht danach, ob ein Vertragsteil davon letztlich auch Gebrauch macht oder nicht.
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