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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Renate (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 18.05.06 09:05
Meine Eltern haben sich vor 2 Jahren scheiden lassen. Meine Mutter wurde mit dem Wert des halben Hauses abgefertigt und lebt nun woanders. Mein Vater hat 3 Monate nach der Scheidung (!!!) wieder geheiratet. Er verschuldete sich durch die Abfertigung so arg, dass seine neue Frau nun das ganze Haus kauft. Nun verlangt unser Vater von uns (2 leibliche Kinder), wir sollen eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit wir später einmal nicht "Ansprüche auf das Haus stellen können, das seine Frau nun gekauft hat" (seine Worte). Die Tochter seiner Frau (21 J.) lebt übrigens im selben Haus. Mein Vater hat noch 2 Kinder aus vorhergehenden Ehen, zu denen er (und wir) allerdings Zeit unseres Lebens keinen Kontakt pflegen. Also wären es von seiner Seite aus schon mal 4 Kinder.
Gehen wir richtig in der Annahme, dass die von ihm gemeinte "Verzichtserklärung" gar nichts mit dem Absichern seiner neuen Frau zu tun hat, sondern sich lediglich auf unser Pflichterbteil bezieht? Sollte theoretisch ihre Tochte später einmal das Haus erben, muß sie uns dann abfertigen - ist das richtig? Somit würden wir, Kinder des Vaters, sozusagen im Weg stehen.
Was meint er mit "Verzichtserklärung"?? Das kann sich doch einzig und allein nur auf unser Pflichterbteil beziehen, oder? Wir müßten da zu einem Notar fahren und unterschreiben. Er, oder besser gesagt seine neue Frau, die uns nicht ausstehen kann, kann sich anscheinend nicht mit dem Gedanken anfreunden, dass wir Kinder später einmal am Vermögen unseres Vaters teilhaben werden - und will uns mit einer Verzichtserklärung aus dem Weg räumen. So sehe ICH das...
Nochetwas zu seinem Vermögen, das er nicht hat, wie er sagt: Wenn seine Frau nun das Ganze Haus gekauft hat, ist er quasi schuldenfrei und ihm bleibt auch noch was. Hinzukommt, dass er sowieso wieder Anspruch aufs halbe Haus hat, weil sie verheiratet sind. Ist das richtig? Somit ist von seiner Seite aus ein Vermögen da, auf das wir erbberechtig sind, dieser Meinung sind wir zumindest.
Wir haben ihm nun erklärt, dass wir diese "Verzichtserklärung" NICHT unterschreiben, worauf er in erster Linie sehr zornig wurde und im gleichen Atemzug gesagt hat, dass er das auf "anderem Wege" erreichen könne. Enterbungen sind meines Wissens nach so einfach nicht möglich, außer man wird straffällig (Haftstrafe), oder ähnliches.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort.
Renate H.
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 18.05.06 18:21
Grundsätzlich liegen Sie mit Ihrem Verdacht wahrscheinlich richtig - es geht vermutlich um einen Pflichtteilsverzicht.
Auch was die Enterbungstatbestände anlangt, liegen Sie richtig.
Daß Sie Ansprüche auf das Haus erheben könnten, sehe ich allerdings nicht, da es sich um Vermögen der nunmehrigen Gattin handelt; soferne er das Haus nicht von ihr erben sollte (was man aber testamentarisch umgehen kann, indem zB deren Tochter als Erbin eingesetzt und Ihrem Vater zB nur ein Wohnrecht eingeräumt wird), hat er nur unter bestimmten Voraussetzungen einen (unvererbbaren) Anspruch auf Weiterbenützung der Ehewohnung.
Ihr Vater könnte Sie daher höchstens auf das sogenannte "Pflichtteil" setzen; das hat aber nur mit seinem Vermögen etwas zu tun.
Ähnliche Fragen wurden hier im Lauf des vergangenen Jahres schon mehrfach gestellt und mit ausführlichen Erklärungen von Pflichtteil, Ehegattenwohnrecht, Erben von Kindern nach Neuverheiratung usw. beantwortet - bitte lesen Sie sich diese Threads durch.
P.S.:
Soferne Ihr Vater die Tochter seiner nunmehrigen Gattin nicht adoptiert, kommt sie als seine Erbin nicht in Betracht, sondern erben nur die aktuelle Gattin (1/3) und die leiblichen Kinder, also Sie.
Er könnte aber die Gattin und/oder deren Tochter testamentarisch als Erbin/Erben einsetzen, sodaß Sie nur den Pflichtteil erhielten.
P.P.S.:
Siehe auch gleich die bisherigen Threads zum Thema Schenkungsanrechnung.
P.P.P.S:
3 Monate nach der Scheidung wieder zu heiraten, finde ich persönlich nicht schlimm - erklärt vielleicht die Scheidung ...
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Autor: Oliver Schirnhofer (---.it-austria.net)
Datum: 18.08.06 14:24
Hallo,
wie hoch ist prozentual der Pflichterbteil??
MFGRenate geschrieben:
> Meine Eltern haben sich vor 2 Jahren scheiden lassen. Meine
> Mutter wurde mit dem Wert des halben Hauses abgefertigt und
> lebt nun woanders. Mein Vater hat 3 Monate nach der Scheidung
> (!!!) wieder geheiratet. Er verschuldete sich durch die
> Abfertigung so arg, dass seine neue Frau nun das ganze Haus
> kauft. Nun verlangt unser Vater von uns (2 leibliche Kinder),
> wir sollen eine Verzichtserklärung unterschreiben, damit wir
> später einmal nicht "Ansprüche auf das Haus stellen können, das
> seine Frau nun gekauft hat" (seine Worte). Die Tochter seiner
> Frau (21 J.) lebt übrigens im selben Haus. Mein Vater hat noch
> 2 Kinder aus vorhergehenden Ehen, zu denen er (und wir)
> allerdings Zeit unseres Lebens keinen Kontakt pflegen. Also
> wären es von seiner Seite aus schon mal 4 Kinder.
>
> Gehen wir richtig in der Annahme, dass die von ihm gemeinte
> "Verzichtserklärung" gar nichts mit dem Absichern seiner neuen
> Frau zu tun hat, sondern sich lediglich auf unser
> Pflichterbteil bezieht? Sollte theoretisch ihre Tochte später
> einmal das Haus erben, muß sie uns dann abfertigen - ist das
> richtig? Somit würden wir, Kinder des Vaters, sozusagen im Weg
> stehen.
>
> Was meint er mit "Verzichtserklärung"?? Das kann sich doch
> einzig und allein nur auf unser Pflichterbteil beziehen, oder?
> Wir müßten da zu einem Notar fahren und unterschreiben. Er,
> oder besser gesagt seine neue Frau, die uns nicht ausstehen
> kann, kann sich anscheinend nicht mit dem Gedanken anfreunden,
> dass wir Kinder später einmal am Vermögen unseres Vaters
> teilhaben werden - und will uns mit einer Verzichtserklärung
> aus dem Weg räumen. So sehe ICH das...
>
> Nochetwas zu seinem Vermögen, das er nicht hat, wie er sagt:
> Wenn seine Frau nun das Ganze Haus gekauft hat, ist er quasi
> schuldenfrei und ihm bleibt auch noch was. Hinzukommt, dass er
> sowieso wieder Anspruch aufs halbe Haus hat, weil sie
> verheiratet sind. Ist das richtig? Somit ist von seiner Seite
> aus ein Vermögen da, auf das wir erbberechtig sind, dieser
> Meinung sind wir zumindest.
>
> Wir haben ihm nun erklärt, dass wir diese "Verzichtserklärung"
> NICHT unterschreiben, worauf er in erster Linie sehr zornig
> wurde und im gleichen Atemzug gesagt hat, dass er das auf
> "anderem Wege" erreichen könne. Enterbungen sind meines Wissens
> nach so einfach nicht möglich, außer man wird straffällig
> (Haftstrafe), oder ähnliches.
>
> Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort.
>
> Renate H.
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Autor: Sascha (---.dynamic.adsl-line.inode.at)
Datum: 13.02.11 15:44
Gibt es im Internet eine Vorlage einer Verzichtserklärung zum herunterladen?
folgendes Problem:
Hatte 20 Jahre eine Beziehung, daraus kommen 2 Kinder. Nun hab ich mich von meiner Freundin getrennt, da sie mir fremd gegangen ist. Ich hab ihr im neuen Heim alles hergerichtet und bezahle auch den Unterhalt für die Kinder. In diesen 20 Jahren hab ich aus eigener Kraft und mit meinem Geld ein Haus gebaut...auf das sie nun Ansprüche erhebt - Ich würde gerne wissen ob ihr das zusteht und was ich dagegen unternehmen kann, da ich weiß, wenn sie damit durchkommt gehen die Kinder garantiert leer aus.
Bitte dringend um Hilfe!
Vielen dank im voraus
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