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 Reklamation nach privatem Autoverkauf
Autor: Florian Tmej (213.94.74.---)
Datum:   07.07.06 14:36

Unzufriedener Käufer möchte Verkauf rückgängig machen und droht mit dem Rechtsanwalt

Ich hatte mein bereits abgemeldetes Auto (Honda Civic EG 4, Bj. 1994 mit 169.00 km) auf dem Nachbargrundstück abgestellt (ca. 5 Wochen). Das Auto fuhr noch aus eigenen Kräften bis dahin; nur beim Starten mussten meine Freunde anschieben. Der spätere Käufer erkundigte sich nach dem Fahrzeug und es kam zum Verkauf. Ich verkaufte das Fahrzeug mit einem Motorschaden; die Beifahrertüre war kaputt; auch gab es noch andere kleinere Dellen am Fahrzeug; der Auspuff war nicht montiert sondern lag im Inneren des Wagens; auch den höheren Ölverlust erwähnte ich.
Der Kaufpreis betrug 450 €. 150 € zahlte der Käufer an. Wir tauschten unsere Daten und füllten einen Kaufvertrag aus. In diesem KV wies ich extra darauf hin, dass ich keinerlei Gewährleistung geben kann. Die restliche Summe wurde bei Abholung fällig. Den Typenschein übergab ich sofort. Bis dahin gab es keine Probleme. Heute rief mich der Onkel des Käufers erbost an und drohte mit dem Rechtsanwalt. Er habe den Motor zerlegt und sei im Zuge dessen auf einen verschmorten Kabelstrang gestoßen.
Da der Käufer nach dem Motto „Aus 2 mach 1“ mein Fahrzeug erstand, war für mich der Verkauf rechtens.
Habe ich mich korrekt verhalten oder bin ich verpflichtet den Kaufrücktritt zu akzeptieren und die Kaufsumme zu retournieren?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Herzlichen Dank!

Florian



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 Re: Reklamation nach privatem Autoverkauf
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   07.07.06 20:38

Wenn der Gegenstand des Kaufvertrages ein "fahrbereites" Automobil war und die Fahrbereitschaft aufgrund des nunmehr entdeckten Mangels nicht mehr gegeben ist, wäre eine nachträgliche Aufhebung des Kaufvertrages unter den hier bereits vor ein paar Tagen beschriebenen Voraussetzungen möglich (siehe dort).

Wenn der Kaufgegenstand aber von vornherein nur ein sog. "Bastlerhit" war, also der Käufer sehrwohl wußte, daß dem Fahrzeug -abgesehen von den offensichtlichen Mängeln (Auspuff, Startschwierigkeiten etc.) bis zur Fahrbereitschaft noch einiges fehlt, dann kommt dies nicht in Frage.

Es kommt also wesentlich darauf an, was bezüglich der Eigenschaften des Fahrzeugs vereinbart war bzw. welche Erwartungen der Käufer vernünftigerweise hegen durfte.

Abgesehen davon wäre auch noch zu prüfen, ob der nunmehr festgestellte Mangel nicht ohnehin bloß geringfügiger Natur und daher mit (im Verhältnis zum Fahrzeugwert) vertretbarem Aufwand behebbar ist (man könnte ja zB auf einem Schrottplatz einen solchen Kabelstrang besorgen); ist dem so, dann kommt ohnehin keine Rückabwicklung des Kaufvertrages in Betracht, sondern höchstens eine Preisanpassung.
Allerdings bewegt sich der von Ihnen angegebene Kaufpreis ohnehin schon nahe am Schrottwert ...



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 Re: Reklamation nach privatem Autoverkauf
Autor: Florian Tmej (213.94.74.---)
Datum:   07.07.06 21:10

Herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Florian

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