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 Schuldig geschieden gütertrennung
Autor: Sandra (---.119.129.60.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   31.03.17 23:24

Hallo,
mich würde interessieren wie eine Gütertrennung lt Gesetz in folgendem Fall aussehen könnte.

Ehepaar wohnt auf einem Pachtgrund in einem Haus.
Pachtvertrag läuft auf den Mann. Das Haus steht im Besitz der Frau. (Wie das genau ist weis ich leider nicht). Der Pachtvertrag wurde nach Eheschließung eingegangen, allerdings vom Vater des Mannes auf diesen übertragen. Vorpächter waren also die Eltern des Mannes. Das Haus wurde während der Ehe gebaut.
Kinder sind darin aufgewachsen, mittlerweile Volljährig.Ein Kind ist noch in Ausbildung und nicht selbsterhaltungsfähig, wohnt in besagtem Haus bei den Eltern.
Scheidungsgrund: zerrüttet, Mann hat eine zweite Familie mit ausserehelichem Kind, Vaterschaft ist anerkannt.

Wie würde hier die Besitzaufteilung aussehen, wenn die Frau die Scheidung beantragt und der Mann schuldig geschieden wird?

Andere Fragen: könnte die Ehe trotzt des ausserehelichen Kindes (was ich als Schuldbeweis sehe) einvernehmlich geschieden werden, wenn sich das Paar einigt?
Wie könnte dann die Gütertrennung aussehen? Übertrag auf ein Kind möglich; mit Wohnrecht od Nutzungsrecht für die Eltern möglich?

Was wäre am sinnvollsten, wenn das Haus auf jedenfall behalten werden soll? Zudem der Grund so gross ist, dass ihn Frau und oder Kind alleine nicht pflegen und finanziell erhalten könnten.

Danke für Meinungen!

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