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 Lebenslanges Wohnrecht
Autor: Stefan (---.115.130.241.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   06.10.16 09:43

1/3 Erbschaft für jeden. Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass 2 Erben ausgezahlt werden am Hausanteil. Käufer hat lebenslanges Wohnrecht eingetragen, nun die Frage daraus: Er ist der Meinung die Auszahlung soll wie ein Verkauf an 3te angegangen werden, also mittels Tabelle das Wohnrecht berechnen und in Abzug bringen.
Wir finden das etwas unlogisch, da wenn er unserer Anteile kauft, ja ganzer Eigentümer ist und sein Wohnrecht auch aufgeben könnte und somit den originalen Verkehrs/Schätzwert lukrieren könnte, also sind wir eher der Meinung das Wohnrecht ist hier nicht in Abzug zu bringen?
Mich würde interessieren wie es in ähnlich gelagerten Fällen beim Notar/RA abgehandelt wird bzw. welche Seite da die Rechtsmeinung eher widerspiegelt!
Danke

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