|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: la.ultima (84.115.241.---)
Datum: 06.02.15 19:53
Hallo erstmals!
Kurze Geschichte,
Mir wurde mein Führerschein 1999 aufgrund einer Alkoholfahrt entzogen! Mit begleitenden Maßnahmen zur wieder Erteilung dessen! Genauer gesagt, Nachschulung, Amtsarzt und verkehrspsychologische Untersuchung! Eben normale Anordnungen bei über 1,6 Promille!
Nun sind ja im konkreten Fall über 15 Jahre her, in denen ich den Führerschein absolut auch nicht gebraucht habe!
Nun möchte ich aber gerne aus gewissen Gründen wieder zum Besitz meines Führerscheins kommen!
Fragen meinerseits,
Führerscheinregister, ist meines nach 15 Jahren gelöscht, die Rechtsvorschrift sieht ja gewisse Löschungen nach bestimmten Laufzeiten vor,
Welche Auflagen des gesprochenen Urteils von 1999 sind 2015 noch aktiv für mich? Oder eben auch hinzugekommen?
Erbitte Auskunft, sollte mir wir weiterhelfen können!
Grüße
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|