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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Riccardo Auer (---.ikbnet.co.at)
Datum: 25.03.19 16:53
Hallo Sabine,
ich studiere Rechtswissenschaften im 6. Semester. Bei Interesse kann ich gerne Kontakt mit meiner Kanzlei herstellen.
Für eine genaue rechtliche Beurteilung ist die Sachverhaltsdarstellung leider zu lückenhaft.
Schenkungen sind nach §946 ABGB grundsätzlich unwiderruflich. Der österreichische Gesetzgeber befolgt den Grundsatz "einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul".
Wenn jedoch die störenden Handlungen Ihrer Verwandtschaft unterbunden werden sollen, erhalten Sie in meiner Kanzlei eine kompetente Auskunft.
Mfg,
Auer Riccardo
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Sabine |
22.01.19 14:29 |
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Re: Schenkung Rückgängig machrn Neu |
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Riccardo Auer |
25.03.19 16:53 |
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