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 Re: Schenkung Rückgängig machrn
Autor: Riccardo Auer (---.ikbnet.co.at)
Datum:   25.03.19 16:53

Hallo Sabine,

ich studiere Rechtswissenschaften im 6. Semester. Bei Interesse kann ich gerne Kontakt mit meiner Kanzlei herstellen.

Für eine genaue rechtliche Beurteilung ist die Sachverhaltsdarstellung leider zu lückenhaft.

Schenkungen sind nach §946 ABGB grundsätzlich unwiderruflich. Der österreichische Gesetzgeber befolgt den Grundsatz "einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul".

Wenn jedoch die störenden Handlungen Ihrer Verwandtschaft unterbunden werden sollen, erhalten Sie in meiner Kanzlei eine kompetente Auskunft.

Mfg,
Auer Riccardo

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 Themen Autor  Datum
 Schenkung Rückgängig machrn  Neu
Sabine 22.01.19 14:29 
 Re: Schenkung Rückgängig machrn  Neu
Riccardo Auer 25.03.19 16:53 


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