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 Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht
Autor: Andrea (---.land-sbg.gv.at)
Datum:   07.10.15 10:06

Wir haben ein Grundstück von der Gemeinde erworben mit Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde und der SISTEG bei Nichtbebauung innerhalb einer Frist von 10 Jahren.
Wir haben gebaut und sind vor zwei Jahren eingezogen. Nun bietet uns die Gemeinde an, dieses Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch über den ortsansässigen Notar über eine verringerte Gebühr von 400 Euro löschen zu lassen.

Nun meine Fragen: 1.) Muss wirklich der Grundeigentümer diese Notarkosten der Löschung tragen?

2.)Was ist, wenn ich jetzt nicht löschen lassen will, sondern das später im Zuge anderer Änderungen im Grundbuch machen lasse. Das Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht ist ja ohnehin obsolet, da wir bereits gebaut haben.

3.) Ist es ratsam, sollten wir jetzt noch nicht löschen lassen, die Löschungserklärungen zu besorgen und die Gemeinde und SISTEG jetzt schon unterschreiben lassen?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
A. Scharler

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 Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht  Neu
Andrea 07.10.15 10:06 


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