|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Kira (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 03.03.14 09:00
Ich hätte da einmal eine Frage:
Mein Schwiegervater ist letztes Jahr im Februar verstorben - bei der ersten Verlassenschaftsabhandlung ist es zu keiner Einigung gekommen, sondern nur zu vorwürfen gegenüber meiner Schwiegermutter und meinem Mann von der Gegenpartei.
Der Witz der ganzen Sache ist die leibliche Tochter hat schon vor der Todesfallaufnahme ihre Vorderungen durch einen Anwalt gestellt.
Wir haben uns auch einen Anwalt gesucht um rechtliche Unterstützung zu erhalten. Wir waren im letzten Jahr immer lästig und haben bei unserem Anwalt und dem zuständigen Notar nach gefragt wie es aussieht, ob sich was tut. Der Gegnerische Anwalt hat sich nie beim Notar gemeldet und kaum auf Anfragen unserer Anwältin reagiert.
Jetzt zur Frage:
Darf ein Anwalt die Verlassenschaft hinauszögern????????????
Und ist es üblich das ein Anwalt am ersten Todestag die Vorderungen über Erinnerungsstücke seiner Mandantin an den zweiten Erben übergibt?????????
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
|
|
|
|
Verzögern der Verlassenschaft Neu |
|
Kira |
03.03.14 09:00 |
|
j. l. gasperini |
18.05.14 03:33 |
|
wolfi |
18.05.14 09:22 |
|