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 Besitznachweis
Autor: GRETE MILANO (193.170.250.---)
Datum:   13.03.06 09:41

Auf einem Kaufvertrag über ein KFZ ist eine bestimmte Person angeführt. Der Kaufpreis wurde laut Eingangsbestätigung von jemand anderem bezahlt.
Wer ist dann der Besitzer des KFZ?

DANKE!



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 Re: Besitznachweis
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   13.03.06 15:18

"Besitzer" ist immer der (die), der (die) gerade darüber verfügt; auch ein Dieb ist "Besitzer".

"Eigentümer(in)" ist der(die)jenige, der (die) die Sache in sein (ihr) Vermögen erworben hat (im Diebstahlsfall also weiterhin der Bestohlene, auch wenn er nicht mehr besitzt).

Ein Kaufvertrag kommt durch Einigung über die Kaufsache und den Kaufpreis zustande. Der Kaufpreis wird in der Regel mangels anderer Vereinbarung (Vorauszahlung, Stundung) mit der Übergabe fällig.
Spätestens mit der Übergabe erwirbt der Käufer an der Kaufsache auch das Eigentum.

Wer den Kaufpreis bezahlt hat, ist irrelevant. Der Zahler muß nicht Vertragspartner des Kaufvertrages sein.
Soferne eine irrtümliche Zahlung ausgeschlossen werden kann (zB Verwechslung einer Kontonummer odgl.), ist der Kaufvertrag von Käuferseite mit Begleichung des vereinbarten Kaufpreises erfüllt.

Könnte ein Irrtum vorliegen, so wäre möglicherweise der Kaufpreis nach wie vor aushaftend und die Kaufpreisforderung könnte verjähren (Dreijahresfrist ab Vertragsabschluß) und nicht mehr eingeklagt werden.
Hingegen könnte der irrtümliche Zahler seine Zahlung zurückfordern.

Wird exakt der vereinbarte Kaufpreis bezahlt (speziell wenn es sich um eine unrunde Summe handelt), so dürfte eine irrtümliche Zahlung auszuschließen sein.

(Bitte mich zu korrigieren - das war ein Hüftschuß ... ;)

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 Re: Besitznachweis
Autor: GRETE MILANO (193.170.250.---)
Datum:   14.03.06 13:38

Vielen Dank!
Findet man die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im ABGB?



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 Re: Besitznachweis
Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum:   14.03.06 18:36

Ja. Und im Kaufvertrag.



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