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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Ingrid (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 15.11.05 13:32
guten tag!
unser gegenüberliegender nachbar hat sein 1000 m² grundstück mit 25 m hohen fichten, die ca. 30 cm vom zaun entfernt gepflanzt wurden, eingesäumt.
leidtragende sind alle umliegenden nachbarn.
5 einfamilienhäuser werden durch lichtentzug
(v.a. im frühling und herbst) und wildwuchs auch brombeerstauden und wilder wein ranken sich hoch bzw. hinüber - in ihrer lebensqualität eingeschränkt, ganz zu schweigen von der 'verwucherten' aussicht, die das bergpanorama verstellt.
nun möchten wir, alle nachbarn, etwas dagegen unternehmen!
welche möglichkeiten stehen uns zur verfügung?
(mit dem mann reden oder sich bei der gemeinde beschweren bringt nichts)
über eine baldige antwort würden wir uns sehr freuen.
mfg
die nachbarschaft
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Autor: Petra (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 15.03.06 15:49
Hallo!
Dies habe ich soeben gefunden:
(Quelle: Arbeiterkammer - Info-Broschüre "Probleme mit dem Nachbarn", Seite 33)
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2. Übermäßiger Schattenwurf durch fremde Pflanzen
Seit dem 1.7.2004 ist es möglich, sich gegen übermäßigen Schattenwurf („Entzug
von Licht und Luft“) von Nachbars Pflanzen (gegen „unzumutbaren Beeinträchtigungen“)
mit einer Unterlassungsklage zu wehren (§ 364 Abs 3 ABGB).
Voraussetzungen:
Der Unterlassungsanspruch steht dem von den fremden Gewächsen Betroffenen
nur dann zu, wenn die Einwirkungen
• das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten
und
• die Benützung des Grundstücks (der Wohnung) nach seiner Art, Lage und
Größe unzumutbar beeinträchtigen.
Die Vielzahl der möglichen Fälle und Konstellationen, nach denen eine Einwirkung
noch zulässig oder unzulässig ist, muss der Beurteilung der Gerichte im jeweiligen
Einzelfall überlassen werden.
...
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