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 Erbrecht
Autor: Nina (---.utaonline.at)
Datum:   09.11.05 15:13

Folgender Fall: Mein Bruder möchte das Haus unserer Eltern ausbauen und einziehen . Habe ich schon vor dem Ableben meiner Eltern ein Recht auf Auszahlung meines Erbes ? Das Haus ist jetzt ca 400.000,-- wert.
Mir gegenüber wird immer vom Pflichtteil anteilige des Verkehrswertes des Hauses , der angeblich erheblich niedriger ist als der Schätzwert (?) gesprochen , dh ich soll so 25.000,-- bekommen das würde schon passen , da ja mein Bruder dann auch die Eltern im haus habe und diese dann im Falle betreuen müsste . Kann man sowas überhaupt gegenrechnen ?

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 Re: Erbrecht
Autor: Celsus (---.edvz.uni-linz.ac.at)
Datum:   11.11.05 16:01

Anspruch auf den Pflichtteil (bzw. gegebenenfalls auf den (gesetzlichen oder testamentarischen) Erbteil) haben Sie erst nach Ableben des Erblassers!

Das gesamte Vermögen des Erblassers wird inventarisiert, das heißt der Wert ermittelt. Das ist der Ausgangspunkt für die Berechnung Ihres Pflichtteiles.
Die Höhe (Wert) des Pflichtteils (darum heißt er ja so) lässt sich nicht vom Erblasser festlegen.
Er kann höchstens auf die Hälfte gemindert werden, wenn zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten kein Naheverhältnis bestand, wie es zwischen solchen Verwandten gewöhnlich üblich ist.

Mfg Celsus

http://www.geocities.com/jeff_mueller_55555
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