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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: TazDevil (---.energy-it.net)
Datum: 05.11.05 19:45
Mein Bruder hat vor ca. 2 Jahren an einen damaligen "Freund" seinen ziemlich neuwertigen Zweitwagen verkauft. Vereinbart war Ratenzahlung, die am Anfang auch brav eingehalten wurde. Doch dann kamen fadenscheinige Ausreden und am Ende gab es keinerlei Kontaktmöglichkeit mehr zum Käufer. Der Käufer wurde nun ausfindig gemacht (Zufall) und benutzte wieder Ausreden. Die ausständige Summe beläuft sich auf satte 7000€, für einen Kleinverdiener ja nicht wenig Geld. Nun gibt es noch 2 Faktoren die noch mit einbezogen werden:
1)der Kaufvertrag läuft auf seine damalige Lebensgefährtin, auf Sie ist auch das Fahrzeug angemeldet (sie hat auch ein Kind von ihm bekommen, aber offiziell ist er nicht der Vater- um den Alimentationszahlungen zu entgehen....)
Allerdings gibt es auch keine Bestätigung über erhaltene Zahlungen..
2)es bestand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Rechtsschutzversicherung, somit wird diese auch nicht in diesem Belang tätig.
Nun sind wir ratlos, allerdings haben wir gehört das es nur die möglichkeit über den KSV (?) gibt einzuklagen.. Bitet um Rat um Hilfe
dankeschön
TazDevil
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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 20:28
Meines Wissens kann man den KSV nur einschalten, wenn der Schuldner in Konkurs verfällt, und sich dann im Konkursverfahren vom KSV vertreten lassen ( näheres siehe www.ksv.at ).
Schuldner ist grundsätzlich der Vertragspartner, hier also die Lebensgefährtin, wenn diese den Vertrag unterfertigt hat.
Diese wäre daher nach gehöriger Mahnung auf die ausständigen Raten samt Verzugszinsen zu klagen.
Allerdings muß ein Kaufvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden, auch Mündlichkeit würde genügen.
Wenn Sie daher beweisen können, daß der damalige "Freund" Ihres Bruders Käufer war und der Vertrag mit der Lebensgefährtin nur zum Schein abgeschlossen wurde, dann könnten Sie sich an den "Freund" des Bruders halten.
Beide -"Freund" und Lebensgefährtin- zu klagen dürfte wahrscheinlich nicht funktionieren, weil das eine das andere ausschließen dürfte.
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