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 anzahlung RA
Autor: peterw (---.bmwa.gv.at)
Datum:   02.11.05 15:48

habe mir einen RA genommen-
streitfall autoreperatur-
noch vor d. ersten verhandlung am BG
möchte er 600.- € anzahlung ?!

ist das normal?
soll ich zahlen-oder?
habe keine erfahrung mit RA- wundere mich nur...

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: anzahlung RA
Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum:   08.11.05 20:19

Die Leistung von Anzahlungen auf das Anwaltshonorar ist üblich und das Verlangen danach auch zulässig (siehe die unter www.rechtsanwaelte.at auffindbaren "Allgemeinen Honorar-Kriterien").

Auch Zwischenabrechnungen sind erlaubt.

Der Anwalt muß die vereinnahmten Akonti spätestens bei Abschluß der Angelegenheit mit Ihnen abrechnen, ebenso Gelder, die er vom Gegner für Sie vereinnahmt hat.

Vergessen Sie auch nicht, daß der Anwalt in der Regel Auslagen hat (Gerichtsgebühren, Kopien, Porti, Fahrtkosten) und die Zahlungsmoral von Klienten allgemein sinkt, wenn die Causa bereits beendet ist oder gar verloren wurde.
Es ist daher auch durchaus üblich, sich von Klienten, mit denen man noch keine längere Geschäftsbeziehung hatte und die man somit auch noch nicht als "verläßlich" kennenlernen konnte, die gesamten anfallenden Kosten weitgehend bevorschussen zu lassen, ua. um ihnen nicht hinterher bis zum St. Nimmerleinstag wegen des Honorares nachlaufen zu müssen.

Keine Sorge:

Wenn Sie einen Zahlungsbeleg haben, ist das Geld keinesfalls "weg".
Der Anwalt wird Ihnen spätestens bei Abschluß der Causa eine detaillierte Abrechnung legen müssen (die Sie auch von der zuständigen Anwaltskammer überprüfen lassen können) und worin auch alle Anzahlungen und vom Gegner vereinnahmten Beträge aufzuscheinen haben.

Selbst wenn sich ein Anwalt mit Klientengeld "aus dem Staub macht" (was ja leider ab und zu vorkommt), gibt es bei den Anwaltskammern eigene Fonds, die von allen praktizierenden Anwälten gespeist werden und die Opfer betrügerischer Machenschaften entschädigen.

Daß Ihnen eine Anzahlung abverlangt wird, sagt auch nichts über die Erfolgsaussichten Ihrer Causa aus :

1. muß Ihnen im Zivilprozeß der unterlegene Gegner Ihre Kosten weitestgehend ersetzen, sodaß Sie diesfalls Ihre Anzahlungen auch weitestgehend wieder zurückerhalten;

2. erwachsen durch Ihre Vertretung ja auch Auslagen, die kaum ein Anwalt vorschießt; und

3. dauern die meisten Causen auch länger, sodaß es auch verständlich ist, daß der Anwalt nicht bis zum Ende warten will, um für seine Leistungen Geld zu sehen (er erbringt seine Leistungen ja jeweils auch sofort, ist schließlich auch keine Bank und hat auch Rechnungen zu zahlen).

P.S.:

Anwaltshonorar wird übrigens erfolgsunabhängig geschuldet (denn schließlich kann es ja in jedem Prozeß immer nur einen Gewinner geben); lediglich für von vornherein sinnlose Leistungen wird nichts geschuldet (außer der Klient hat trotz Belehrung darauf bestanden).

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 schuldfrage
Autor: daniel (---.oberlaa.xdsl-line.inode.at)
Datum:   03.02.07 13:22

wenn ich in einem seniorenheim als reinigungskraft arbeite und ein bewohner des seniorenheims fragt mich, ob ich ihn in sein zimmer schiebe, darf ich das?
habe ich schuld, wenn dem bewohner etwas passiert ( zum beispiel sturz aus dem rollstuhl )?

bitte um rückmeldung unter spiegl80@hotmail.com

danke!!!!



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