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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Bernd Schnitzer (---.cust.tele2.it)
Datum: 08.09.05 00:14
Hallo,
Wie man vermehrt im Internet lesen muss, bereitet Inode nicht nur mir Probleme, wenn es um die Rückerstattung der Kaution geht. Auf emails und Supportanfragen wird nicht geantwortet und bei den Anrufen wird man immer vertröstet, dass das Geld eh nächste Woche gutgeschrieben wird. Leider kommt es dazu nie.
Ich erwäge unter diesen Umständen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, weil ich nicht mehr glaube, das Geld zurückzubekommen. Nachdem ich aber in diesem Bereich keine Erfahrung habe, möchte ich gerne wissen wie man hierzu vorgeht und welche Kosten für den Anwalt anfallen. Wenn die Kaution aufgrund der Einschaltung des Anwaltes gutgeschrieben wird (was ich auch glaube), diese Gutschrift aber für die Rechtsanwaltskosten draufgeht, macht es wohl keinen Sinn. Ein Schelm, wer dabei böses denkt :)
Würde mich auf eine Antwort freuen.
MfG,
Bernd
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Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 08.09.05 14:59
Aufgrund des § 1333 Abs.3 ABGB hat der Schuldner auch Schäden zu ersetzen, die dem Gläubiger durch den Zahlungsverzug entstanden sind; darunter fallen neben den Verzugszinsen auch Eintreibungskosten.
Ein umsichtiger Rechtsanwalt wird daher nicht nur die Kaution, sondern auch Verzugszinsen und die durch sein Einschreiten erwachsenen Kosten vom Gegner verlangen.
Im Klagsfall erhält der Sieger ebenfalls seine Kosten zugesprochen (§§ 40 ff. ZPO).
Alldas verschlägt aber nichts daran, daß der Mandant Auftraggeber des Rechtsanwaltes und damit (primärer) Honorarschuldner ist.
D.h. jede Zahlungspflicht des Gegners (ob gesetzlich oder aufgrund eines Urteils) kann immer nur so gut sein wie der Gegner zahlungsfähig ist.
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