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 entrümpelung und umzug von steuer absetzen
Autor: berthold (---.4.12.vie.surfer.at)
Datum:   11.06.05 21:50

Hallo,

ist es möglich, dass ich als Mieter die Entrümpelung der aufgelösten Wohnung und den Umzug von der Steuer absetzen kann?

Umzug erfolgt allerdings innerhalb des selben Ortes.

Wie ist dies geregelt bzw. wo kann ich das genauestens nachlesen?

Vielen Dank im voraus.
Grüße
berthold

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 Re: entrümpelung und umzug von steuer absetzen
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   12.06.05 20:27

Wenn es sich entweder um eine allein zu Geschäftszwecken (zB als Büro) oder allein aus beruflicher Veranlassung (zB weil der Dienstort zu weit vom Wohnort entfernt liegt, um täglich dorthin zurückkehren zu können) angemietete Wohnung handelt, sind die Kosten der Auflösung bzw. auch des Umzuges absetzbar.

Inwieweit eine rein private Wohnungsauflösung bzw. ein rein privater Umzug (als sogenannte "außergewöhnliche Belastungen") steuerlich geltend gemacht werden können, dürfte nur sehr einzelfallbezogen beantwortbar sein. In Betracht könnte zB ein dienstlich veranlaßter Wohnsitzwechsel kommen oder auch ein Wohnsitzwechsel, weil die bisherige Wohnung unverschuldet verlorenging oder zB aufgrund eines Unglücksfalls nicht mehr benützt werden kann (Rollstuhl !) oder weil die neue Wohnung näher an jenem Spital liegt, wo das eigene Kind dauernd stationär aufgenommen ist odgl.

Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz, in der Praxis können auch Durchführungserlässe des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) von Relevanz sein (die allerdings mangels Gesetzesqualität von den Höchstgerichten nicht als verbindlich anerkannt werden).

Verläßliche Auskünfte zum Thema erteilt Ihnen der Steuerberater Ihres Vertrauens !

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