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 Zahlungsbefehl
Autor: Sebastian (---.pfeilheim.sth.ac.at)
Datum:   23.11.04 18:58

Mir schuldet jemand privat Geld. Ich habe mir sagen lassen, dass man mit einem Zahlungsbefehl Chance auf das geborgte Geld hat. Wieviel muss ich aber für diesen Zahlungsbefehl zahlen (Anwaltskosten etc...)?

Danke für Antwort im Voraus!

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 Re: Zahlungsbefehl
Autor: Dr. Subarsky (62.47.116.---)
Datum:   14.12.04 08:55

Der Zahlungsbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung in einem abgekürzten Verfahren und wird nach den Angaben des Klägers erlassen. Erhebt der Beklagte keinen Einspruch, wird der Zuspruch rechtskräftig, und es kann Exekution geführt werden. Ob tatsächlich die Forderung einbringlich ist, hängt von der Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners ab.
Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten sind abhängig von der Höhe der Forderung. Im Zahlungsbefehl wird dem Schuldner auch der Ersatz der Kosten aufgetragen. Wirtschaftlich verbleibt aber die Kostenbelastung beim Kläger, wenn die Forderung aufgrund der schlechten Vermögenslage des Schuldners nicht einbringlich ist.

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