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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alfredo (---.TELE.NET)
Datum: 01.11.04 12:05
hallo
da mein mieter schon 2 monate mit dem mietzins im rückstand ist und trotz schriftlicher mahnung immer noch nicht reagiert, möchte ich ihn beim bz-gericht klagen. kennt jemand die genaue vorgehensweise beim gericht ? muss ich ein termin vereinbaren oder kann ich zu jeder zeit einklagen ?
im voraus danke für eure hilfe.
mfg
Alfredo
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Antwort zu dieser Nachricht
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