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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Ulf Von Eimen (---.4.11.vie.surfer.at)
Datum: 26.10.04 23:19
Hallo!
Ich habe eine Rechtsfrage!
Wie muß eine Tiefgarage von der Höhe her gekennzeichnet sein?
Ich bilde mir ein, ich hätte einmal gelesen das an der Tiefgarageneinfahrt die niedrigste Durchfahrtshöhe angegeben sein muß bzw. ein eindeutiger Hinweis auf eine wechselnde Durchfahrtshöhe gegeben sein muß.
Kann mir da bitte jemand Auskunft geben?
Danke
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Autor: H. Passing (---.arcor-ip.net)
Datum: 30.11.04 18:40
Sehr geehrter Herr von Eimen,
leider haben nicht nur Sie dieses Problem.
Ich frage freundlich an, ob Sie zwischenzeitlich zu diesem Sachverhalt Informationen erhalten haben und diese weitergeben würden.
Vielen Dank.
H. Passing
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Autor: Ulf Von Eimen (---.4.11.vie.surfer.at)
Datum: 30.11.04 19:17
Hallo!
Einiges hab ich in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht.
Fakt ist:
Ich baue eine Tiefgarage mit einer Höhe von 1m, beschrifte sie aber mit 3,2m. ein autofahrer köpft sich bei der einfahrt --> so ist das nicht mein problem
tiefgaragen liegen ausserhalb der strassenverkehrsordnung. eine beschilderung ist weder vorgeschrieben, noch muß sie stimmen.
lg ulf
ps: mein tiefgaragenbetreiber (möbel ludwig) hat sich übrigens als ausserordentliches arschloch gezeigt.
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Autor: brummel (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 03.02.05 19:38
<Ich baue eine Tiefgarage mit einer Höhe von <1m, beschrifte sie aber mit 3,2m. ein <autofahrer köpft sich bei der einfahrt --> so <ist das nicht mein problem
So etwas nennt man fahrlässige Tötung.
Nicht nach StVO aber immerhin..
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