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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: konrad ortner (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum: 31.08.04 17:06
Nach der neuen Freizügigkeitsrichtlinie der EU wirft sich die Frage auf, ob auch Rechtsanwaltsanwärter von dieser Regelung umfasst sind. Das konkrete Problem stellt sich wiefolgt dar: Polnischer Rechtswissenschafts-Absolvent, möchte österreichisches Recht studieren. Dies ist aber nur möglich, wenn ein österreisches Diplom Voraussetzung für die Berufsausübung in Österreich ist, ansonsten "muss" er sich seinen Abschluss aus Polen anrechnen lassen.
Wie ist die Rechtslage? Muss/Darf er etwas nachholen oder kommt es automatisch zur Anrechnung (wie üblich weiß die Uni das erst nach der Einreichung der Unterlagen, die mit 150 Euro Gebühr zu Buche steht).
Mit Bitte um baldestmöglich Hilfe
Konrad Ortner
Fachschaftsvertretung Jus Innsbruck
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