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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Alexander (---.utaonline.at)
Datum: 19.07.03 10:33
Wir sind deutsche Staatsbürger, haben vor 40 jahren in Deutschland geheiratet und ohne besondere vertragliche Vereinbarung praktisch eine "Gütergemeinschaft" eingehalten. Wir leben nun seit 30 Jahren in Österreich und fragen uns, ob für uns das deutsche oder das österreichische Ehe/Güter-Recht und im Falle des Todes der Nachlass deutschem oder österreichischem Erbrecht unterliegt. Wer kann darauf eine verbindliche Antwort geben?
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