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 Lebensgemeinschaft - Erbrecht
Autor: Theresia (---.nt.bmwf.gv.at)
Datum:   24.06.03 11:19

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich leben seit rund 17 Jahren in einer Lebensgemeinschaft. Mein Partner hatte, als ich ihn kennenlernte, eine kl. Wohnung, in die ich dann ebenfalls eingezogen bin (Gemeindewohnung, alles auf seinen Namen, das ist/war auch OK).
Vor ca. 10 Jahren haben wir uns einen Kleingarten (Pachtgrund) gekauft - allerdings ist nur mein Partner als Kleingartenpächter eingetragen. Vor 2 Jahren haben wir uns ein Blockhaus aufstellen lassen und wohnen nunmehr das ganze Jahr über in dem Haus. Alle anfallenden Kosten (jährliche Pacht; Anschaffungskosten für den Garten vor 10 Jahren; Anschaffungskosten für das Haus - ich zahle den Kredit, er ist Kreditnehmer, ich bin seine Bürgin;) sowie die laufenden Betriebs-, Instandhaltungs- und Anschaffungskosten werden geteilt. (Anmerkung: bisher wurden gemeinsam in Grundstück und Haus in Summe rund ATS 2,0 Mio investiert).
Mein Partner hat eine Tochter (mittlerweile 30 Jahre und Mutter eines 8jährigen Buben) aus seiner Ehe (diese wurde allerdings schon lange bevor wir uns kennenlernten geschieden).
Mein Problem:
Meines Wissens gibt es im Erbrecht den sogenannten Pflichtteil. Allerdings fürchte ich, dass im Falle meinem Partner "etwas passiert", ich vollkommen rechtlos bin; d.h. alles was ich bisher und auch künftig zu diesem Garten/Haus beitrage, wird alles ausschliesslich seine Tochter erben ?
Ich habe meinen Partner schon mehrmals gebeten, mit mir gemeinsam eine Lösung zu finden. Von ihm kamen dann Vorschläge, wie z.B. nun dann kümmere dich darum oder er könnte ein Schriftstück aufsetzten (das ich auch unterzeichne) in dem er seinen Enkel als Erben einsetzt.
Um auf auf den Punkt zu bringen:
Ich möchte nicht, dass ich im schlimmsten Fall gerade einmal meine persönlichen Sachen packen "darf" (und seine Tochter in ein wunderschönes Haus mit Garten zieht) und alle (finanziellen) Investitionen, die von mir getätigt wurden, für mich sozusagen verloren sind.

Was kann ich tun, um mich rechtlich abzusichern ? Ich habe keine Kinder, allerdings noch Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen - wären die nicht ebenfalls erbberechtigt ?

Ich ersuche um einen Ratschlag.
Vielen Dank im Vorhinein

MfG
Theresia

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