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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Christoph (---.aon.at)
Datum: 01.06.03 13:16
Brauche dringend Hilfe!!!
War ca. ein Jahr lang in einem Strukturvertrieb (Versicherungen, Fonds, etc.) tätig, war aber nicht unbedingt meines, da ich noch Moral, Anstand und Ehrlichkeit habe. Nun ist es ja so, dass es für vermittelte Verträge eine Provision gibt, für die man 2 Jahre haftbar gemacht werden kann (sprich bei Storno muss man entweder gesamten oder aliquoten Teil zurückbezahlen).
Meine Frage lautet nun: eigentlich müsste doch mein ehemaliger "Arbeitgeber" verpflichtet sein, mich über etwaige Vertragsunregelmässigkeiten (sprich bei Stornogefahr) meiner damaligen Kunden zu informieren, damit ich mit diesen in Kontakt treten und ein Storno des Vertrages verhindern kann. Wenn er das nicht tut, bin ich dann trotzdem haftbar?
Meiner Meinung nach wird der Kunde nie zu mir kommen, und so MUSS ich doch informiert werden, oder? Stehe nämlich gerade in einer wilden Ausseinandersetzung (Streitwert: ca. 1500 Euro)
Herzlichen Dank im Voraus
C.
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